15.11.2024
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Sie sehen die Bronzeskulpturen Bulle und Bär, die in Frankfurt am Main auf dem Börsenplatz stehen.

Dokument-Nr. 9475

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UrteilOberlandesgericht Celle9 W 19/10
Vorinstanz:
  • Landgericht Hannover, , 26 O 7/10
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Oberlandesgericht Celle Urteil

OLG Celle: Keine Prozess­kos­tenhilfe für "räuberischen Aktionär"Keine vom Steuerzahler finanzierte Prozess­kos­tenhilfe für Klagen "in potentiell missbräuch­licher Weise"

Das Oberlan­des­gericht Celle hat entschieden, dass für einen so genannten "räuberischen Aktionär" keine Prozess­kos­tenhilfe zu bewilligen ist.

Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Aktionär, der eine einzige Stammaktie einer Aktien­ge­sell­schaft hielt, Haupt­ver­samm­lungs­be­schlüsse der AG gerichtlich anfechten.

Kläger will sich offensichtlich im Wege eines Vergleiches 'hinauskaufen' lassen

Das Landgericht Hannover lehnte Prozesskostenhilfe für eine solche Klage ab. Das Oberlan­des­gericht Celle bestätigte diese Ablehnung und führte aus, der Aktionär versuche erkennbar, "nach dem Vorbild eines so genannten "räuberischen Aktionärs" … Beschlüsse allein deswegen anzufechten, um sich der Gesellschaft lästig zu machen und im Wege eines Vergleiches 'hinauskaufen' zu lassen. Für solche Klagen "in potentiell missbräuch­licher Weise" könne es keine vom Steuerzahler finanzierte Prozess­kos­tenhilfe als besondere Form der Sozialhilfe geben.

Quelle: ra-online, OLG Celle

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