21.11.2024
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Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.

Dokument-Nr. 8815

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Oberlandesgericht Celle Urteil09.07.2009

Versicherung muss bei Brandschaden wegen selbst eingebautem Holzofen nicht zahlenGrob fahrlässige Herbeiführung des Versi­che­rungs­falles durch Brand eines Ofens

Wer in seiner Wohnung die Öl- oder Gasheizung durch einen Kachel- oder sonstigen Holzofen ersetzen will, sollte das lieber Fachhandwerkern überlassen. Kommt es nämlich wegen eines unsachgemäß installierten Ofens zu einem Gebäudebrand, muss die Versicherung meist nicht zahlen.

Diese Erfahrung musste kürzlich ein Hausbesitzer vor dem Oberlan­des­gericht Celle machen. Er hatte einen Ofen in der Küche zirka 50 Zentimeter unter einer Dachschräge selbst montiert. Auch das Eisenrohr vom Ofen zum Schornstein verlegte er selbst. Dabei zog er das Rohr durch eine Rigips-Wand, die wiederum mit Holzver­lat­tungen befestigt war. Da der Abstand des Ofenrohrs zu den Holzver­scha­lungen nur 12 bis 20 Zentimeter betrug und der Eigentümer obendrein den Ofen mit Koks statt mit Holz heizte, überhitzte das Rohr und fing über die Holzver­lat­tungen Feuer. Zum Glück befand sich zum Zeitpunkt des Brandes im Januar 2006 niemand in der Wohnung.

Richter: Versi­che­rungs­nehmer war grob fahrlässig

Als die Gebäudeversicherung sich weigerte, den eingetretenen Schaden zu ersetzen, zog der Kunde vor Gericht. Doch sowohl das Landgericht Lüneburg wie auch das Oberlan­des­gericht Celle wiesen ihn ab. Begründung: Der Wohnungs­be­sitzer habe völlig unver­ant­wortlich gehandelt, als er den Ofen selbst ohne Einhaltung entsprechender Sicher­heits­ab­stände außerhalb jeden technischen Standards installierte. Dieses Verhalten sei als grob fahrlässig einzustufen, weshalb der Versicherer nicht zahlen brauche.

Quelle: ra-online, Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

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