15.11.2024
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Dokument-Nr. 2373

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Oberlandesgericht Celle Urteil16.03.2006

Teilkasko haftet bei Autounfall nur für BrandschädenBei dem Unfall entstandenen Kosten muss Versicherung nicht übernehmen

Ein Autofahrer, dessen Fahrzeug unfallbedingt in Brand gerät, kann seine Teilkas­ko­ver­si­cherung nur für die durch den Brand entstandenen Schäden in Anspruch nehmen. Die durch den zuvor erfolgten Aufprall auf ein Hindernis verursachten Unfallschäden kann er dagegen nicht ersetzt verlangen. Das hat das Oberlan­des­gericht Celle entschieden.

Der Kläger war mit seinem teilkas­ko­ver­si­cherten Fahrzeug in eine Baumgruppe gefahren und in einen Graben geschleudert. Der Pkw geriet daraufhin in Brand. Von seiner Teilkas­ko­ver­si­cherung verlangte er daraufhin - unter Berück­sich­tigung seiner Selbst­be­tei­ligung - die gesamten Unfallschäden ersetzt.

Der 8. Zivilsenat ist dem nicht gefolgt. Nach dem Versi­che­rungs­vertrag umfasse die Teilkas­ko­ver­si­cherung nicht - wie eine Vollkas­ko­ver­si­cherung - den Ersatz von Unfallschäden, sondern (u.a.) nur die Schäden, die durch Brand oder Explosion entstanden seien. Daher sei der Versi­che­rungsfall hier erst mit dem Ausbruch des Brandes und nicht bereits mit dem Aufprall auf die Bäume und dem Schleudern in den Graben entstanden.

Dies gelte auch, wenn - wie hier - der Unfall und der anschließende Brand einen zusam­men­hän­genden Lebens­sach­verhalt darstellten. Entscheidend sei, dass Brand und Unfall versi­che­rungs­rechtlich unter­schiedliche Tatbestände erfüllten.

Für die Schadens­re­gu­lierung sei deswegen von dem Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall, aber vor dem Brandausbruch auszugehen. Die originären Unfallschäden seien somit nicht erstat­tungsfähig.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Celle vom 09.05.2006

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