15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 9206

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Celle Beschluss04.02.2010

Rechts­be­schwerde von Fußballtrainer Felix Magath gegen Bußgeldbescheid erfolglosUrteil des Amtsgerichts lässt keinen Verfah­rens­fehler erkennen

Das Oberlan­des­gericht Celle hat die Rechts­be­schwerde des Fußballtrainers Felix Magath gegen das Urteil des Amtsgerichts Uelzen als unbegründet verworfen. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Landkreis Uelzen gegen den Fußballtrainer Felix Magath mit Bußgeldbescheid vom 18. Mai 2009 wegen einer am 30. März 2009 begangenen vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchst­ge­schwin­digkeit eine Geldbuße von 320,- € und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Auf den Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht unter dem 5. August 2009 Termin zur Haupt­ver­handlung auf den 26. Oktober 2009 anberaumt. Im Haupt­ver­hand­lungs­termin am 26. Oktober 2009 erschienen weder der Betroffene noch sein Verteidiger. Das Amtsgericht verwarf darauf den Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid vom 18. Mai 2009, weil der Betroffene nicht genügend entschuldigt sei.

Trainer ist der Ansicht, dass der Verhand­lungs­termin hätte verlegt werden müssen

Gegen dieses Urteil wendet sich der Trainer mit der Rechts­be­schwerde und macht geltend, der Bußgeldrichter habe den Begriff der "genügenden Entschuldigung" verkannt. Das Amtsgericht hätte den Termin verlegen müssen. Der Prozess­be­voll­mächtigte habe mitgeteilt, verhindert zu sein und ein Erscheinen ohne ihn sei dem Betroffenen nicht zuzumuten gewesen.

Umstände die Verlegung des Termins erfordert hätten, nicht ausreichend begründet vorgetragen

Die Rüge des Trainers ist nach der Entscheidung des Strafsenats erfolglos. Das Amtsge­richts­urteil lasse einen Verfah­rens­fehler nicht erkennen. Auch habe der Trainer keine Tatsachen vorgetragen, die aus sich heraus einen solchen Fehler schlüssig nachvollziehen lassen. Das Amtsgericht habe sich ausführlich mit der Frage eines Entschul­di­gungs­grundes auseinander gesetzt und die beteiligten Interessen abgewogen. Für eine inhaltliche Prüfung durch den Senat fehle der erforderliche umfassende Vortrag, warum besondere Umstände eine Verlegung des Termins erfordert hätten.

Quelle: ra-online, OLG Celle

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss9206

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI