03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 32511

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Celle Urteil16.11.2022

Straßen­bau­a­r­beiter muss auf für den fließenden Verkehr freigegebenen Fahrbahn auf Straßenverkehr achtenFehlende Sorgfalt kann Mitverschulden an Unfall begründen

Ein Straßen­bau­a­r­beiter, der auf die für den fließenden Verkehr freigegebenen Fahrbahn tätig ist, ist als Verkehrs­teil­nehmer einzustufen, so dass ihm die Sorgfalts­pflicht aus § 1 Abs. 2 StVO trifft. Kommt er dieser Sorgfalt nicht nach, kann ihm ein Mitverschulden an einem Unfall angelastet werden. Dies hat das Oberlan­des­gericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2019 wurde ein in Lüneburg tätiger Straßenbauarbeiter von einem Pkw erfasst. Er war außerhalb der durch Barken abgetrennten Baustel­len­bereich mit Fahrbahn­ma­r­kie­rungen beschäftigt gewesen. Er verrichtete seine Arbeit in vornüber­ge­beugter Haltung und mit dem Rücken zur Fahrbahn. Die Haftpflicht­ver­si­cherung der Halterin des Pkw erkannte die Haftung zu 75 % an. Der Straßen­bau­a­r­beiter war jedoch der Meinung, die Beklagte müsse vollständig für die Unfallfolgen haften n und erhob daher Klage.

Landgericht wies Klage ab

Das Landgericht Lüneburg wies die Klage ab. Dem Kläger sei nämlich ein Mitverschulden in Höhe von 25 % anzulasten. Er habe dem fließenden Verkehr nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Klägers.

Oberlan­des­gericht verneint ebenfalls Anspruch auf weiteren Schadensersatz

Das Oberlan­des­gericht Celle bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem Kläger sei ein Mitverschulden in Höhe von 25 % anzulasten. Er habe sich einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO vorwerfen lassen müssen. Er habe für eine Absicherung sorgen müssen und nicht ohne eine solcher Absicherung auf der für den Fahrzeugverkehr freigegebenen Fahrbahn Markie­rungs­a­r­beiten vornehmen dürfen und dabei nicht auf den Verkehr zu achten.

Straßen­bau­a­r­beiter als Verkehrs­teil­nehmer

Der Kläger sei immer dann, so das Oberlan­des­gericht, wenn er sich außerhalb des durch Barken abgetrennten Baustel­len­be­reichs auf der freigegebenen Fahrbahn aufhielt, als Verkehrsteilnehmer anzusehen gewesen, mithin unmittelbar vor und im Zeitpunkt des Unfalls.

Straßen­bau­a­r­beiter kein Fußgänger

Dagegen sei der Kläger nach Ansicht des Oberlan­des­ge­richts nicht als Fußgänger zu sehen gewesen. Ein Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO sei ihm daher nicht vorzuwerfen. Fußgänger seien solche Verkehrs­teil­nehmer, die sich zu Fuß von einem Ort an einen anderen bewegen. Für einen Bauarbeiter, der auf einer Straße Markie­rungs­a­r­beiten verrichtet, treffe dies nicht zu.

Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32511

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI