18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture

Dokument-Nr. 2834

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Celle Urteil13.07.2006

Autokauf: Erhebliche Zeitspanne zwischen Produk­ti­o­nsdatum und Erstzulassung ist ein SachmangelZeitraum von fast 2 Jahren berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag

Auch beim Gebraucht­wa­genkauf stellt es einen Sachmangel dar, wenn das Produk­ti­o­nsdatum des Fahrzeugs und seine Erstzulassung zeitlich erheblich ausein­an­der­fallen. Das hat das Oberlan­des­gericht Celle entschieden.

Im entschiedenen Fall hatte der Kläger im November 2004 einen Citroen Xsara 1,6 SX mit einem Kilometerstand von lediglich 10 km gekauft. Aus der Rechnung ergab sich als Erstzu­las­sungsdatum der 29. Januar 2004. Nachträglich erfuhr er, dass das Fahrzeug bereits im Februar 2002 gebaut worden war. Er wollte den Kauf daher rückgängig machen.

Der 11. Zivilsenat gab ihm - wie schon das Landgericht in erster Instanz - Recht. Da das Erstzu­las­sungsdatum bzw. die relative Neuwertigkeit des Fahrzeugs Vertrags­grundlage geworden sei, stelle das Ausein­an­der­fallen von Produktions- und Erstzu­las­sungsdatum (hier: um 1 Jahr und 11 Monate) einen Sachmangel i.S. des Gewähr­leis­tungs­rechts dar.

Die Entscheidung des Senats folgt damit der Rechtsprechung des Bundes­ge­richtshofs für Neufahrzeuge, nach der ein Pkw mit einer Lagerzeit von mehr als 12 Monaten nicht mehr als "fabrikneu" gelte.

Da das Fahrzeug im vorliegenden Fall "vermeintlich neuwertig" gewesen sei, gebe es keinen Grund, diese Grundsätze nicht zu übertragen.

Der Kläger musste sich allerdings einen Abzug vom zurück­zu­ge­wäh­renden Kaufpreis für die zwischen­zeitliche Nutzung des Kfz gefallen lassen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Celle vom 26.07.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2834

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI