14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 3661

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Bremen Urteil23.11.2005

Käufer muss bei unangemessen niedrigem Kaufpreis für Gebrauchtwagen Verdacht auf Diebstahl hegenOLG Bremen zur Bösgläubigkeit beim Gebraucht­wa­genkauf trotz Kfz-Briefes

Wenn ein Gebrauchtwagen besonders preisgünstig abgegeben wird, muss ein Gebraucht­wa­gen­käufer damit rechnen, dass das Auto gestohlen ist. Das hat das Oberlan­des­gericht Bremen entschieden. Der Käufer musste im Fall Schadensersatz an den rechtmäßigen Eigentümer zahlen.

Im Fall klagte der frühere Eigentümer gegen den Käufer seines laut Liste 80.000,- EUR teuren Luxusautos. Dieser hatte das Fahrzeug für 40.800,- EUR von einem Dritten erworben und es später für 65.500,- EUR weiter verkauft.

Das Gericht gab der Schaden­s­er­satzklage statt. Der Käufer musste den größten Teil des Erlöses an den Ex-Eigentümer abtreten, insgesamt 55.800,- EUR.

Die Richter glaubten dem Vortrag des Käufer, er habe von dem Diebstahl nichts gewusst, nicht. Allein der niedrige Verkaufspreis von knapp 40.000,- EUR sei bereits verdächtig gewesen. Es komme hier auch nicht darauf an, dass der Verkäufer im Besitz des Fahrzeugbriefes gewesen sei.

Quelle: ra-online

der Leitsatz

BGB §§ 932 Abs. 1 S. 1 u. 2, 952

1. Der Erwerber eines gebrauchten Pkw, der den ihm von dem Veräußerer vorgelegten Kraft­fahr­zeugbrief einsieht, ist bösgläubig i.S.d. § 932 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB, wenn nach den gesamten Umständen erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Veräußerer Eigentümer des Kraftfahrzeugs ist. Dabei darf sich der Erwerber über ihn belastende und mühelos erkennbare Verdachtsgründe nicht hinwegsetzen.

2. Was beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge mit Blick auf das Eigentum des Veräußerers verdächtig ist, hängt maßgeblich vom Inhalt des vorgelegten Briefes, der konkreten Veräu­ße­rungs­si­tuation und den Markt­ge­pflo­gen­heiten ab.

3. Ein völlig marktun­an­ge­messener Kaufpreis legt den Verdacht nahe, dass der Veräußerer nicht Eigentümer des verkauften Fahrzeugs ist.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3661

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI