21.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 30605

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Oberlandesgericht Braunschweig Urteil28.10.2020

Kein Schadensersatz für Sturz von RettungstrageVollständiger und tiefgreifender Funktionstest vor jedem Einsatz unzumutbar

Der Bundes­ge­richtshof hat eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Braunschweig vom 28. Oktober 2020 bestätigt. In dem Verfahren hatte ein Patient gegen einen Landkreis im Harz auf Schadensersatz geklagt, weil er sich bei einem Sturz von einer rollbaren Rettungstrage verletzt hatte.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Sanitäter den Patienten auf die Trage gelegt hatten, brach plötzlich eines der Räder. Dadurch geriet die Trage in Schieflage und kippte mit dem Patienten um. Der Patient verlor die Schaden­s­er­satzklage beim Landgericht. Auch seine hiergegen eingelegte Berufung zum Oberlan­des­gericht hatte keinen Erfolg.

Weder Handhabungs- noch Wartungsfehler nachgewiesen

Der Patient habe weder Fehler bei der Handhabung der Trage durch die Sanitäter noch Wartungsfehler habe beweisen können. Die Trage habe die regelmäßigen technischen Prüfungen bestanden und sei am Unfalltag von den Rettungs­sa­ni­tätern bei Dienstbeginn auf Sicht überprüft worden. Dies reiche aus, so das OLG. Ein vollständiger und tiefgreifender Funktionstest vor jedem Einsatz könne nicht verlangt werden. Das würde den Rettungs­an­for­de­rungen nicht gerecht, führe realistisch nicht zu mehr Sicherheit und übersteige überdies, beispielsweise im Fall von nicht erkennbaren Materialfehlern, die Möglichkeiten eines Rettungs­dienstes. Dieser Begründung hat sich der Bundes­ge­richtshof als nicht zu beanstanden angeschlossen.

Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)

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