21.11.2024
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Dokument-Nr. 4292

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Oberlandesgericht Brandenburg Beschluss22.05.2007

Vergabe von Ingeni­eu­r­leis­tungen für Bau des Terminals auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld rechtmäßig

Mit dem Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld sind eine Reihe von Ingeni­eu­r­leis­tungen öffentlich ausgeschrieben worden. Um diese wirtschaftlich attraktiven Aufträge bewerben sich aus mehreren Ingenieurbüros zusam­men­ge­setzte Bieter­ge­mein­schaften. Verga­be­ent­schei­dungen des Flugha­fen­be­treibers in diesem Bereich haben schon mehrfach die Verga­be­n­ach­prü­fungs­in­stanzen, d. h. die Vergabekammer des Landes Brandenburg und den Vergabesenat des Branden­bur­gischen Oberlan­des­ge­richts, beschäftigt.

Während der Vergabesenat mit Beschluss vom 16. Januar 2007 (Verg W 7/06) den Ausschluss einer solchen Bieter­ge­mein­schaft bestätigt hatte, die sich um den Auftrag für Überwa­chungs­leis­tungen beim Bau von Rollbahnen beworben hatte, hat er nun einen Nachprü­fungs­antrag einer Bieter­ge­mein­schaft zurückgewiesen, die einer anderen Bieter­ge­mein­schaft den Auftrag für Bauüber­wa­chungs­leis­tungen bei der Errichtung des Fluggast­ter­minals streitig machen wollte.

In beiden Verfahren ging es um die Frage, ob eine Bieter­ge­mein­schaft, die bezogen auf die jeweiligen Bauarbeiten bereits für den Flugha­fen­be­treiber Ingeni­eu­r­leis­tungen erbracht hatte, auch bei nachfolgenden Aufträgen berücksichtigt werden kann.

Der Vergabesenat hat in der Entscheidung vom 16.01.2007 festgestellt, dass eine Bieter­ge­mein­schaft nicht den Zuschlag für Prüfungs- und Überwa­chungs­leis­tungen erhalten könne, wenn die mit dem Auftrag verlangte Kontroll­tä­tigkeit sich auf die eigene vorherige Tätigkeit bezieht.

Im übrigen ist eine vorhergehende Tätigkeit im selben Bereich nicht schädlich, wenn der dadurch möglicherweise geschaffene Infor­ma­ti­o­ns­vor­sprung eines Bieters ausgeglichen wird. Dafür hatte der Flugha­fen­be­treiber in dem Verfahren gesorgt, das der Entscheidung vom 22.5.2007 zugrunde lag. Er hatte allen Interessenten die maßgeblichen Informationen zugänglich gemacht. Den Nachprü­fungs­antrag der konkurrierenden Bieter­ge­mein­schaft hat der Vergabesenat aus diesem Grunde zurückgewiesen.

Der Flugha­fen­be­treiber kann nunmehr die Bieter­ge­mein­schaft, die die entsprechende Entwurfsplanung erstellt hat, auch mit der Überwachung der Ausführung des Baus des Fluggast­ter­minals beauftragen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Brandenburg vom 24.05.2007

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