21.11.2024
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Dokument-Nr. 5466

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sonstiges17.01.2008Oberlandesgericht BrandenburgVerg W 1/08
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Oberlandesgericht Brandenburg sonstiges17.01.2008

Aufhebung der Ausschreibung für das BBI-Terminal endgültigHochtief nimmt Beschwerde zurück

Herzstück des neuen Großflughafens BBI ist das Terminal, bestehend aus dem Hauptterminal und einem Terminal für Billigflieger. Die Flugha­fen­ge­sell­schaft wollte Planung und Errichtung des Terminals aus einer Hand erbracht wissen. Deshalb schrieb sie diese Leistungen zur Erbringung durch einen General­un­ter­nehmer aus. Eine erste Ausschreibung musste bereits Ende 2006 aufgehoben werden, weil nur ein Unternehmen die von der Flugha­fen­ge­sell­schaft aufgestellten Minde­st­an­for­de­rungen erfüllen konnte.

Auf die erneute Ausschreibung aus dem Monat Dezember 2006 bewarben sich vier Bieter, darunter Hochtief. Alle Angebote lagen preislich erheblich über der von der Flugha­fen­ge­sell­schaft geschätzten Netto-Bausumme von 623 Mio. Euro. Im Oktober 2007 hob die Flugha­fen­ge­sell­schaft auch die zweite Ausschreibung wegen der Kosten­über­schreitung auf.

Dagegen wandte sich Hochtief mit einem vor der Vergabekammer Brandenburg gestellten Nachprü­fungs­antrag, den die Vergabekammer mit Beschluss vom 14.12.2007 zurückwies. Die Vergabekammer entschied, dass die Aufhebung wirksam ist. Der Auffassung von Hochtief, die Flugha­fen­ge­sell­schaft habe die voraus­sicht­lichen Kosten nicht mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt, könne nicht gefolgt werden.

Hochtief hat am 2.1.2008 Beschwerde zum Branden­bur­gischen Oberlan­des­gericht eingelegt. Der Vergabesenat des Oberlan­des­gericht hat darauf hingewiesen, dass der sofortigen Beschwerde unabhängig von etwaigen Fehlern bei der Kostenschätzung im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg eingeräumt werden könne. Hochtief hat daraufhin die sofortige Beschwerde gegen die Verga­be­kam­me­rent­scheidung am 17.1.2008 zurückgenommen. Die Aufhebung der Ausschreibung ist damit endgültig.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Brandenburg vom 21.01.2008

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