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18.01.2025  
Sie sehen ein Kind mit Brille auf der Wiese.

Dokument-Nr. 34470

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Oberlandesgericht Brandenburg Urteil27.08.2024

Irreführende Werbung für "Nulltarif"-KinderbrillenWer Brillen unter bestimmten Bedingungen zum Nulltarif anbietet, darf diese Bedingungen nicht einfach einschränken

Das Branden­bur­gische Oberlan­des­gericht entschied, dass die Werbung von Fielmann, dass Kinderbrillen „zum Nulltarif“ allein gegen Vorlage einer Versi­che­rungskarte abgegeben würden, irreführend ist, wenn die Brillen tatsächlich nicht immer kostenfrei erhältlich sind.

Die Fielmann AG & Co. Service KG warb im Jahr 2021 auf Ihrer Website mit der Aussage, dass Kinderbrillen aus der „Nulltarif-Kollektion“ bei Vorlage eines Rezepts oder einer Versi­che­rungskarte kostenfrei erhältlich seien. Diese Werbung wurde auch in Fielmann Filialen wiedergegeben, welche jeweils als eigenständige juristische Personen auftreten. Tatsächlich wurde jedoch in einem an die Verbrau­cher­zentrale herangetragenen Fall in einer Fielmann-Filiale von einem Verbraucher verlangt zusätzlich zur Versi­che­rungskarte auch ein ärztliches Rezept vorzulegen, um die Brille ohne Zuzahlung zu erhalten. Diese Praxis stand im Widerspruch zu den Werbeaussagen. Die Verbrau­cher­zentrale mahnte den Anbieter ab. Da außer­ge­richtlich keine Unter­las­sungs­er­klärung abgegeben wurde, hat die Verbrau­cher­zentrale Klage beim LG Potsdam erhoben. Das LG wies die Klage ab mit der Begründung, der Anbieter sei nicht für die einzelnen, jeweils eigenständigen Filialen verantwortlich und somit auch nicht für das Verhalten der Mitarbeiter. Die Verbrau­cher­zentrale legte Berufung gegen dieses Urteil ein.

Werbe­ver­sprechen muss eingehalten werden

Das OLG hob das erstin­sta­nzliche Urteil auf. Dabei wurde entsprechend dem Vorbringen der Verbrau­cher­zentrale erkannt, dass sich eine Verant­wort­lichkeit der Fielmann AG & Co. Service KG bereits daraus ergebe, dass die Werbung auf der eigenen Website zugunsten der einzelnen Betrie­bs­ge­sell­schaften der Fielmann-Gruppe wiedergegeben wurde. Das OLG entschied klar, dass die Ankündigung der Abgabe von Nulltarif Kinderbrillen allein bei Vorlage der Versi­cher­tenkarte irreführend ist, wenn tatsächlich zusätzlich die Vorlage eines Rezeptes eingefordert wird. Die Entscheidung des OLG ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ra-online Verbraucherzentrale Bundesverband/ab)

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