21.11.2024
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Dokument-Nr. 25694

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Beschluss26.09.2016Oberlandesgericht Brandenburg10 UF 62/16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-Spezial 2017, 5Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2017, Seite: 5
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Vorinstanz:
  • Amtsgericht Eisenhüttenstadt, Beschluss30.05.2016, 3 F 84/15
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Brandenburg Beschluss26.09.2016

Verlust des Aufenthalts­bestimmungs­rechts für Kindesmutter aufgrund häufiger Fehlzeiten des Kindes in der SchuleKindes­wohl­gefährdung wegen unzuverlässiger zeitlicher Strukturierung des Alltags eines schul­pflichtigen Kindes

Ist die Kindesmutter nicht fähig, zuverlässig den Alltag des schul­pflichtigen Kindes zeitlich zu strukturieren, so dass es zu häufigen Fehlzeiten in der Schule kommt, so ist das Kindeswohl gefährdet. In diesem Fall kann ihr das Aufenthalts­bestimmungs­recht entzogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Brandenburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2015 beantragte der Vater eines 8-jährigen Kindes die Übertragung des Aufent­halts­be­stim­mungs­rechts von der Kindesmutter auf ihn. Hintergrund dessen waren erhebliche Fehlzeiten des Kindes in der Schule, welche die Versetzung in die nächste Klassenstufe gefährdeten. So wies das Zeugnis vom Januar 2015 21 Tage entschuldigtes Fehlen sowie zwei Tage unent­schul­digtes Fehlen auf. Das Zeugnis vom Januar 2016 wies 19 versäumte Tage auf.

Amtsgericht gab Antrag statt

Das Amtsgericht Eisen­hüt­tenstadt sah die Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter in erheblichem Maße eingeschränkt und gab daher dem Antrag des Kindesvaters im Mai 2016 statt. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Kindesmutter.

Oberlan­des­gericht bejaht ebenfalls Übertragung des Aufent­halts­be­stim­mungs­rechts auf Kindesvater

Das Oberlan­des­gericht Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde der Kindesmutter zurück. Die Übertragung des Aufent­halts­be­stim­mungs­rechts auf den Kindesvater sei rechtens, da dieser eine bessere Gewähr dafür biete, dass das Kind zukünftig die Schule regelmäßig besuchen werde.

Häufige Fehlzeiten in der Schule begründen Kindes­wohl­ge­fährdung

Die Kindesmutter sei nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts ihrer Pflicht, den regelmäßigen Schulbesuch des Kindes sicherzustellen, nicht ausreichend nachgekommen. Dies sei aus schulischer Sicht Ursache für die schlechten schulischen Leistungen des Kindes. Die Fehlzeiten deuten auf eine Kindes­wohl­ge­fährdung hin und begründen einen deutlichen Vorrang des Vaters unter dem Gesichtspunkt des Förde­rungs­grund­satzes. Der Sachverständige habe die Erzie­hungs­fä­higkeit der Mutter als eingeschränkt eingestuft. Sie sei nicht in der Lage zuverlässig den Alltag des schul­pflichtigen Kindes zeitlich zu strukturieren.

Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

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