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Dokument-Nr. 3107

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Oberlandesgericht Bamberg Beschluss05.04.2006

Volle Mietkaution plus Bürgschaft nicht rechtensHöchstens drei Monats­kalt­mieten Kaution

Vermieter dürfen höchstens drei Monatsmieten Kaution verlangen. Das hat das Oberlan­des­gericht Bamberg entschieden.

Im Fall verlangte der Vermieter neben den drei Monats­kalt­mieten als Kaution (hier: 1.200,- EUR) zusätzlich einen Bürgen. Als der Mieter mit mehr als 1.200 EUR in Mietrückstand geriet, wollte der Vermieter den Bürgen zur Kasse bitten. Vor Gericht hatte er allerdings keinen Erfolg.

Das Oberlan­des­gericht Bamberg (wie zuvor schon das LG Coburg) hielt sich streng an das Bürgerliche Gesetzbuch. In § 551 BGB ist geregelt, dass die Mietkaution höchstens das Dreifache der Monatsmiete (gemeint ist die Grundmiete ohne Neben­kos­ten­vor­aus­zahlung) betragen darf.

Wenn sich der Vermieter eine zusätzliche Sicherheit verschaffe, umgehe er diese Vorschrift. Die dreifache Monatsmiete als Sicherheit war bereits durch die von der Mieterin geleistete Kaution erbracht. Zwar dürfe der Vermieter mehrere Mietsi­cher­heiten verlangen. Insgesamt aber sei das, was er verlangen darf, auf die dreifache Monatsmiete beschränkt. Der Bürgschafts­vertrag war unwirksam, der Bürge verweigerte zu Recht die Zahlung.

Vorinstanz:

LG Coburg, Urt. v. 11.10.2005 - 23 O 676/05 - (ausführlich zum Sachverhalt und zu den Entschei­dungs­gründen).

Quelle: ra-online

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