21.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
21.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 639

Drucken
Urteil29.04.2005Oberlandesgericht Bamberg6 U 2/05
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Bamberg Urteil29.04.2005

Zur Haftung eines Baustoff­händlers für nach dem Einbau entstehende Verfärbungen auf gelieferte Schieferplatten

Veränderungen der Oberfläche eines Gegenstandes lösen beim Betrachter unter­schiedliche Reaktionen aus. Für die einen sind sie ein Makel, für andere Ausdruck von Schönheit und Reife. Sind Verfärbungen bei einem erworbenen Produkt üblich, stellen sie allerdings keinen Mangel dar. Der Verkäufer ist hierfür grundsätzlich nicht zum Schadensersatz verpflichtet.

Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg und Oberlan­des­gericht Bamberg entschiedener Fall. Beide Gerichte wiesen die Klage von Käufern gegen einen Lieferanten von Naturschiefer ab. Die Erwerber fühlten sich durch später auf den Schieferplatten auftretende Flecken in ihrem ästhetischen Empfinden gestört. Sie hatten daher Schadensersatz von rund 9.200 € gefordert.

Sachverhalt:

Der Natur­schie­fer­mantel sollte für ihr Häuschen der krönende Abschluss sein. Um so größer war die Enttäuschung bei den Eheleuten, als sich auf den angebrachten Schieferplatten weißliche und rötlich-braune Flecken zeigten. Das Ehepaar verlangte von dem Platten­ver­käufer Schadensersatz für den Abriss und die Neuverkleidung ihres Heimes, habe er ihnen doch anscheinend Schie­fer­qualität zweiter Wahl geliefert, die nun das Haus verschandelten. Die Verfärbungen seien naturbedingt, verteidigte sich der Baustoffhändler - und lehnte jegliche Zahlung ab.

Gericht­s­ent­scheidung:

Zu Recht, wie die Urteile des Landgerichts Coburg und des Oberlan­des­ge­richts Bamberg zeigen. Mit Unterstützung eines Sachver­ständigen stellten die Gerichte fest, dass die Fleckenbildung ein natürlicher Vorgang sei. Es handle sich um Dendriten. Diese bestünden aus eisenhaltigen Tonmineralien. Durch Verwitterung und Oxidation nähmen sie im Laufe der Zeit eine rostbraune Farbe an. Die Flecken beein­träch­tigten die Verwendung der Schieferplatten als Hausfassade nicht. Bei Schiefer gebe es auch keine Unterscheidung zwischen erster und zweiter Wahl; man differenziere lediglich verschiedene Sortierungen. Da Dendriten ein Merkmal von Naturschiefer seien, liege auch kein optischer Mangel vor. Ob man sie schön oder hässlich finde oder ihnen neutral gegenüberstehe, sei eine Geschmacksfrage. Die gelieferten Schieferplatten seien jedenfalls nicht von schlechter Qualität. Eine Schaden­s­er­satz­pflicht des Verkäufers lösten sie daher nicht aus.

Fazit:

Und wieder einmal zeigt sich: Über Geschmack lässt sich nicht streiten!

Instanzen:

Landgericht Coburg vom 14.12.2004 - Az: 11 O 560/04

Oberlan­des­gericht Bamberg vom 29.04.2005 - Az: 6 U 2/05

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 246 des LG Coburg vom 17.06.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil639

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI