Dokument-Nr. 2347
Permalink https://urteile.news/
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Beschluss09.05.2006
Oberverwaltungsgericht untersagt vorläufig die Besetzung der Stelle des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Hannover
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat unter Änderung einer vorausgegangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover der Niedersächsischen Landesregierung, vertreten durch das Niedersächsische Justizministerium, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt, die Stelle des Präsidenten des Verwaltungsgerichts bei dem Verwaltungsgericht Hannover mit dem Direktor eines niedersächsischen Sozialgerichts zu besetzen.
Auf das Amt des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Hannover hat sich auch ein Verwaltungsgerichtspräsident aus einem benachbarten Bundesland beworben. Seine Bewerbung wurde mit der Begründung nicht berücksichtigt, die Auswahlentscheidung sei aus personalwirtschaftlichen Gründen auf niedersächsische Bewerber zu beschränken.
Diese Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht als fehlerhaft angesehen. Nach seiner Einschätzung durfte der unterlegene Bewerber um das Präsidentenamt aus verschiedenen Gründen berechtigterweise erwarten, dass das Justizministerium der Landesregierung als der für die Ernennung zuständigen Stelle vorschlagen werde, eine Besetzungsentscheidung auf der Grundlage einer Bestenauslese zu treffen, und der Bewerber musste nicht damit rechnen, seine Bewerbung werde daran scheitern, dass er sich aus einem anderen Bundesland bewerbe.
Die getroffene Organisationsgrundentscheidung ist deshalb zu beanstanden und es lässt sich aus der Sicht des Senats nicht ausschließen, dass das Besetzungsverfahren auf der Basis einer anderen Organisationsgrundentscheidung zu einem dem unterlegenen Bewerber günstigeren Ergebnis hätte führen können.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Niedersachsen vom 09.05.2006
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss2347
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.