14.03.2025
Urteile, erschienen im Februar2025
 MoDiMiDoFrSaSo
5     12
63456789
710111213141516
817181920212223
92425262728  
Urteile, erschienen im März2025
 MoDiMiDoFrSaSo
9     12
103456789
1110111213141516
1217181920212223
1324252627282930
1431      
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
14.03.2025 
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 3338

Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
Drucken
Beschluss26.10.2006Oberverwaltungsgericht Niedersachsen5 ME 254/06
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Beschluss26.10.2006

Landesregierung ist nicht verpflichtet, ein auf Zeit verliehenes Amt zu verlängern

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das Begehren einer im Nieder­säch­sischen Umwelt­mi­nis­terium tätigen Minis­te­ri­a­lrätin abgelehnt, die Nieder­säch­sische Landesregierung durch einstweilige Anordnung zu verpflichten, ihr erneut das Amt einer Leitenden Minis­te­ri­a­lrätin im Beamten­ver­hältnis auf Zeit oder auf Lebenszeit zu übertragen.

Bei der erneuten Übertragung des Amtes einer Leitenden Minis­te­ri­a­lrätin nach Ablauf der ersten Amtszeit würde es sich hier um eine Beförderung handeln, auf die kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ein Rechtsanspruch nicht besteht. Es ist nicht glaubhaft gemacht, dass es durchgängig Praxis der Landesregierung ist, ein Amt mit leitender Funktion im Beamten­ver­hältnis auf Zeit im Falle der Bewährung des bisherigen Amtsinhabers diesem nach Ablauf der ersten Amtszeit ohne Ausschreibung erneut zu übertragen. Für die Entscheidung ist die Landesregierung zuständig und nicht das jeweilige Fachministerium. Auch im Hinblick auf die geplante Neuregelung des § 194 a des Nieder­säch­sischen Beamtengesetzes - NBG - besteht keine Verpflichtung, der Minis­te­ri­a­lrätin eine zweite Amtszeit zu ermöglichen.

Diese Neuregelung sieht vor, solche Ämter nach zweijähriger erfolgreicher Wahrnehmung im Beamten­ver­hältnis auf Probe auf Dauer im Beamten­ver­hältnis auf Lebenszeit zu verleihen, und enthält eine Überg­angs­re­gelung, nach der Beamten, die sich mindestens zwei Jahre lang im Beamten­ver­hältnis auf Zeit nach § 194 a NBG in der vor der Neuregelung geltenden Fassung befinden, das Amt auf Antrag im Beamten­ver­hältnis auf Lebenszeit verliehen werden soll (Nieder­säch­sischer Landtag - 15. Wahlperiode - Drucksache 15/2999). In der Begründung des Geset­ze­s­ent­wurfes der Landesregierung heißt es ausdrücklich, dass ein Vertrauen der in der ersten Amtszeit befindlichen Beamten darauf, in eine zweite Amtszeit berufen zu werden, rechtlich nicht geschützt sei.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Niedersachsen vom 27.10.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3338

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI