15.12.2025
Urteile, erschienen im November2025
 MoDiMiDoFrSaSo
44     12
453456789
4610111213141516
4717181920212223
4824252627282930
Urteile, erschienen im Dezember2025
 MoDiMiDoFrSaSo
491234567
50891011121314
5115161718192021
5222232425262728
1293031    
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
15.12.2025 
Sie sehen einen eurasischen Wolf in einem Wald.

Dokument-Nr. 35638

Sie sehen einen eurasischen Wolf in einem Wald.
Drucken
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss12.12.2025

Wolf darf nicht in Umsetzung des von der Umwelt­mi­nis­ter­kon­ferenz Ende 2023 verabredeten "Schnell­ab­schuss­ver­fahrens" geschossen werdenBeschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Oldenburg betreffend die Entnahme eines Wolfs im Landkreis Wittmund erfolglos

Der 4. Senat des Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­ge­richts hat die Beschwerde des Landkreises Wittmund gegen die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Oldenburg vom 9. Dezember 2025 zurückgewiesen, mit der dieses dem Antrag einer anerkannten Umwelt­ver­ei­nigung auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine zeitlich befristete Ausnah­me­ge­neh­migung zur Tötung eines Wolfes stattgegeben hat.

Der Landkreis Wittmund hat die angegriffene, bis zum 14. Dezember 2025 befristete Ausnah­me­ge­neh­migung in Umsetzung des von der Umwelt­mi­nis­ter­kon­ferenz Ende 2023 verabredeten "Schnell­ab­schuss­ver­fahrens" erteilt. Dem vorausgegangen waren mehrfache Rissvorfälle im Landkreis Wittmund ab August 2025, bei denen Rinder betroffen waren.

Das Verwal­tungs­gericht Oldenburg hat dem Antrag der Umwelt­ver­ei­nigung auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Ausnah­me­ge­neh­migung stattgegeben, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die ausnahmsweise Tötung eines Wolfes nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Satz 2 Bundes­na­tur­schutz­gesetz (BNatSchG) voraussichtlich nicht vorlägen. Der Landkreis Wittmund habe vor Erteilung der Abschuss­ge­neh­migung nicht hinreichend geprüft, ob es zumutbare Alternativen zur letalen Entnahme eines Wolfes gebe, insbesondere ob nicht die Ertüchtigung bereits vorhandener Zaunanlagen geeignet seien, zur Abwehr der konkret bestehenden Gefahr von Rinderrissen in dem betroffenen Gebiet beizutragen.

Die gegen die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts vom Landkreis Wittmund eingelegte Beschwerde hat der 4. Senat mit seinem Beschluss vom heutigen Tag zurückgewiesen. Der Senat hat klargestellt, dass nach geltender Rechtslage eine Ausnahme vom arten­schutz­recht­lichen Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nur zugelassen werden darf, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind. Dass mit Wirkung vom 14. Juli 2025 durch Art. 1 der Richtlinie (EU) 2025/1237 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG der Schutzstatus des Wolfs im europäischen Arten­schutzrecht von "streng geschützt" in (einfach) "geschützt" herabgestuft wurde, vermag hieran bis zu einer Änderung des nationalen Rechts nichts zu ändern. Auch nach Auffassung des 4. Senats ist vom Landkreis Wittmund vor Erteilung der Ausnah­me­ge­neh­migung nicht hinreichend geprüft worden, ob eine Verbesserung des Zaunschutzes zur Abwehr von Rinderrissen in dem betroffenen Gebiet in Betracht kommt. Es kann insbesondere nicht ohne Weiteres angenommen werden, dass die aktuellen Witte­rungs­be­din­gungen bauliche Maßnahmen an vorhandenen Umzäunungen unmöglich machten.

Der Beschluss des Senats ist unanfechtbar.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35638

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI