21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil24.05.2007

Schüler­be­för­derung für Behinderte auch zu weit entfernten WaldorfschulenWaldorf-Pädagogik ist eigener Bildungsgang, der beför­de­rungs­rechtlich nicht mit einer staatlichen Förderschule gleichgestellt werden kann

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht hat entschieden, dass die Träger der Schüler­be­för­derung - die nieder­säch­sischen Landkreise und kreisfreien Städte - im Fall behinderter Schülerinnen und Schüler auch deren Transport zu einer außerhalb des Kreisgebietes liegenden Förderschule sicherstellen und finanzieren müssen, die nach der antro­po­so­phischen Menschenkunde Rudolf Steiners arbeitet - einer sogenannten Waldorfschule.

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat damit ein entsprechendes Urteil des Verwal­tungs­ge­richts bestätigt. Der beklagte Landkreis Lüneburg wollte demgegenüber erreichen, dass er nur die Beför­de­rungs­kosten zu einer von ihm getragenen Förderschule übernehmen muss.

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht hat festgestellt, dass die auf der Pädagogik Rudolf Steiners aufbauenden Freien Waldorfschulen - hier war dies die Ita-Wegmann-Schule in Benefeld - im Verhältnis zu staatlichen Schulen jedenfalls einen eigenen Bildungsgang darstellen und damit schüler­be­för­de­rungs­rechtlich mit einer staatlichen Förderschule insoweit nicht gleichzustellen sind. Das geltende Schulgesetz verlangt daher insoweit von den Trägern der Schüler­be­för­derung auch die Beförderung zur nächstgelegenen Waldorfschule; dies gilt auch im Förderbereich. Der Gesetzgeber hat die hieraus folgende finanzielle Belastung der Kommunen gesehen und bewusst in Kauf genommen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Niedersachsen vom 24.05.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4293

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI