18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 28797

Drucken
Urteil27.05.2020Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht2 LC 21/17
Vorinstanz:
  • Urteil Verwaltungsgericht Osnabrück - 1 A 254/14 -
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil27.05.2020

Sachkos­ten­zu­schuss für Schulen in freier Trägerschaft - Landkreis Emsland zur Neuentscheidung verpflichtetFörderpraxis des Landkreises verstößt gegen Gleich­behandlungs­grundsatz

Das Nieder­säch­sische Ober­verwaltungs­gericht hat durch Urteil in einem Berufungs­ver­fahren entschieden, dass der Landkreises Emsland erneut über einen Antrag einer Schule in freier Trägerschaft auf Sachkos­ten­zu­schuss entscheiden muss.

Der Landkreis Emsland gewährt einigen Schulen in freier Trägerschaft über die Förderung durch das Land Niedersachsen hinaus auf freiwilliger Basis Zuschüsse zu ihren Sachkosten. Gegenwärtig profitieren 14 Schulen in der Trägerschaft der katholischen Kirche von dieser Förderung. Einen Sachkos­ten­zu­schuss möchte auch die Klägerin - die Trägerin der seit dem Jahr 2013 als Ersatzschule anerkannten Freien Realschule Hümmling mit Sitz in Börger in der Samtgemeinde Sörgel - für ihren Schulbetrieb erhalten. Einen im Jahr 2014 gestellten Antrag lehnte der Landkreis Emsland mit der Begründung ab, er fördere nur Schulen, die das Angebot der öffentlichen Schulen in dem Sinne ergänzten, dass es für die vorgehaltenen Schulplätze einen Bedarf gebe. Das sei bei der Freien Realschule Hümmling nicht der Fall, weil mit der Oberschule in Sörgel im Samtge­mein­de­gebiet ein ausreichendes öffentliches Schulangebot vorhanden sei.

Berufung wurde zurückgewiesen und Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts bestätigt

Der dagegen erhobenen Klage hat das Verwal­tungs­gericht Osnabrück mit Urteil im Jahr 2016 stattgegeben und den Landkreis Emsland zur erneuten Entscheidung über den Antrag der Klägerin verpflichtet. Zur Begründung hat das Verwal­tungs­gericht im Wesentlichen ausgeführt, dass die Förderpraxis des Landkreises gegen den Gleich­be­hand­lungs­grundsatz verstoße. Die dagegen gerichtete Berufung hat der Senat zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts im Ergebnis bestätigt.

Förderung von Schulen in freier Trägerschaft grundsätzlich zulässig

Für die Frage, ob der Klägerin aus Gründen einer Gleich­be­handlung mit den anderen begünstigten Ersatzschulen ein Anspruch auf den Sachkos­ten­zu­schuss zustehe, komme es auf die Praxis des Landkreises bei der Vergabe der Mittel an. Eine Förderung von Schulen in freier Trägerschaft in Orientierung an dem tatsächlichen Bedarf bzw. an dem Interesse an den angebotenen Schulplätzen sei entgegen der Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts grundsätzlich zulässig. Der Vorwurf einer generell fehlerhaften Förderpraxis könne daher gegenüber dem Landkreis Emsland nicht erhoben werden. Angesichts der tatsächlichen Entwicklung der Schülerzahlen an der Oberschule in Sögel und an der Freien Realschule Hümmling müsse sich der Landkreis aber die Frage stellen, ob ein solcher Bedarf bzw. ein solches Interesse auch bezüglich dieser Schule anzuerkennen sei. Demzufolge sei eine erneute Entscheidung des Landkreises Emsland geboten.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, ra-online(pm/ku)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28797

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI