Dokument-Nr. 28797
Permalink https://urteile.news/
- Urteil Verwaltungsgericht Osnabrück - 1 A 254/14 -
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil27.05.2020
Sachkostenzuschuss für Schulen in freier Trägerschaft - Landkreis Emsland zur Neuentscheidung verpflichtetFörderpraxis des Landkreises verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat durch Urteil in einem Berufungsverfahren entschieden, dass der Landkreises Emsland erneut über einen Antrag einer Schule in freier Trägerschaft auf Sachkostenzuschuss entscheiden muss.
Der Landkreis Emsland gewährt einigen Schulen in freier Trägerschaft über die Förderung durch das Land Niedersachsen hinaus auf freiwilliger Basis Zuschüsse zu ihren Sachkosten. Gegenwärtig profitieren 14 Schulen in der Trägerschaft der katholischen Kirche von dieser Förderung. Einen Sachkostenzuschuss möchte auch die Klägerin - die Trägerin der seit dem Jahr 2013 als Ersatzschule anerkannten Freien Realschule Hümmling mit Sitz in Börger in der Samtgemeinde Sörgel - für ihren Schulbetrieb erhalten. Einen im Jahr 2014 gestellten Antrag lehnte der Landkreis Emsland mit der Begründung ab, er fördere nur Schulen, die das Angebot der öffentlichen Schulen in dem Sinne ergänzten, dass es für die vorgehaltenen Schulplätze einen Bedarf gebe. Das sei bei der Freien Realschule Hümmling nicht der Fall, weil mit der Oberschule in Sörgel im Samtgemeindegebiet ein ausreichendes öffentliches Schulangebot vorhanden sei.
Berufung wurde zurückgewiesen und Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt
Der dagegen erhobenen Klage hat das Verwaltungsgericht Osnabrück mit Urteil im Jahr 2016 stattgegeben und den Landkreis Emsland zur erneuten Entscheidung über den Antrag der Klägerin verpflichtet. Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass die Förderpraxis des Landkreises gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Die dagegen gerichtete Berufung hat der Senat zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis bestätigt.
Förderung von Schulen in freier Trägerschaft grundsätzlich zulässig
Für die Frage, ob der Klägerin aus Gründen einer Gleichbehandlung mit den anderen begünstigten Ersatzschulen ein Anspruch auf den Sachkostenzuschuss zustehe, komme es auf die Praxis des Landkreises bei der Vergabe der Mittel an. Eine Förderung von Schulen in freier Trägerschaft in Orientierung an dem tatsächlichen Bedarf bzw. an dem Interesse an den angebotenen Schulplätzen sei entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts grundsätzlich zulässig. Der Vorwurf einer generell fehlerhaften Förderpraxis könne daher gegenüber dem Landkreis Emsland nicht erhoben werden. Angesichts der tatsächlichen Entwicklung der Schülerzahlen an der Oberschule in Sögel und an der Freien Realschule Hümmling müsse sich der Landkreis aber die Frage stellen, ob ein solcher Bedarf bzw. ein solches Interesse auch bezüglich dieser Schule anzuerkennen sei. Demzufolge sei eine erneute Entscheidung des Landkreises Emsland geboten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2020
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, ra-online(pm/ku)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28797
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.