14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen einen großen Platz mit einer Demonstration.

Dokument-Nr. 4537

Drucken
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss12.07.2007

Aufmarsch von Recht­s­ex­tre­misten nahe Gedenkstein für ermordete Juden untersagt

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht hat auf die Beschwerde der Stadt Lüneburg die vom Verwal­tungs­gericht vorgegebene Route für einen Aufzug von Recht­s­ex­tre­misten am 14. Juli 2007 von 14.00 bis 20.00 Uhr dahingehend geändert, dass dieser nicht am Gedenkstein für die im Dritten Reich ermordeten Juden vorbeiführen darf.

Das Verwal­tungs­gericht hatte die aufschiebende Wirkung der gegen das (Total-)Verbot des Aufzugs durch die Stadt Lüneburg gerichteten Klage des Veranstalters unter mehreren Auflagen, insbesondere unter Vorgabe einer bestimmten Route, angeordnet. Der Veranstalter hat sich mittlerweile damit einverstanden erklärt, dass sein Aufzug nicht an dem in Kaltenmoor stattfindenden Stadtteilfest vorbeiführt. Gegenstand des von der Stadt Lüneburg geführten Beschwer­de­ver­fahrens war nur noch ein Teil der Streckenführung der vom Verwal­tungs­gericht vorgegebenen Route. Die Stadt hatte insbesondere geltend gemacht, der DGB habe am selben Tage in der Zeit von 13.00 bis 14.00 Uhr an dem Gedenkstein für die im Dritten Reich ermordeten Juden eine Kundgebung angemeldet. Der Gedenkstein mit einer auf einer Metallplatte angebrachten Inschrift, die an Opfer der natio­nal­so­zi­a­lis­tischen Willkür­herr­schaft im Dritten Reich erinnert, befindet sich in der Nähe der Dahlenburger Landstraße, über die der Aufzug nach den Vorgaben des Verwal­tungs­ge­richts führen würde. Es sei zu befürchten, dass es zu Konfrontationen zwischen den Teilnehmern der DGB-Kundgebung und/oder Teilnehmern einer gegen die recht­s­ex­tre­mis­tische Versammlung gerichteten Gegen­de­mon­s­tration und den Rechtsextremen kommen könnte.

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht teilt in seiner Beschwer­de­ent­scheidung diese Auffassung und hat die Streckenführung geändert.

Dies ist ausweislich der Begründung der Entscheidung erforderlich, um Teilnehmer der DGB-Kundgebung, der Demonstration gegen den rechtsextremen Aufzug und Teilnehmer des Aufzugs der Recht­s­ex­tre­misten sowie unbeteiligte Dritte vor Gefahren für ihre Gesundheit zu schützen. Die diesbezügliche Lageein­schätzung der Polizei, dass tätliche Ausein­an­der­set­zungen trotz Anwesenheit von Polizeikräften nicht verhindert werden könnten, beruht auf einer zutreffenden Gefah­ren­prognose.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Niedersachsen vom 12.07.2007

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4537

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI