14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 1174

Drucken
Beschluss10.10.2005Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht10 ME 174/05
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss10.10.2005

Fachausschüsse müssen nicht neu gebildet werden

Fachausschüsse des Gemeinderats sind nur dann neu zu bilden, wenn ihre Zusammensetzung nicht mehr dem Gebot der spiegel­bild­lichen Abbildung der Kräfte­ver­hältnisse im Gemeinderat entspricht

Die Antragstellerin, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Winsen/Luhe, ist in den Fachausschüssen des Rates der Stadt Winsen/Luhe bislang nur mit einem Grundmandat, d.h. ohne Stimmrecht vertreten. Bei einer Sitzvergabe nach dem Vertei­lungs­ver­fahren nach Hare-Niemeyer, das seit dem 30. April 2005 durch § 51 Abs. 2 NGO statt der bisherigen Sitzvergabe nach dem Vertei­lungs­ver­fahren nach d´ Hondt für die Bildung der Ausschüsse vorgesehen ist, würde die Antragstellerin in den Fachausschüssen über einen regulären Sitz verfügen. Diesen Sitz müsste die Gruppe CDU/FDP/Stattpartei an sie abgeben.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Rat der Stadt Winsen/Luhe im Wege der Erlasses einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, seine Fachausschüsse nach dem Verfahren Hare-Niemeyer neu zu besetzen, hatte beim Verwal­tungs­gericht Lüneburg Erfolg (Beschl. v. 12.08.2005 – 5 B 52/05). Das Verwal­tungs­gericht vertrat die Auffassung, allein der Umstand, dass sich aus der gesetzlichen Änderung des Verfahrens der Sitzverteilung eine andere Besetzung der Fachausschüsse ergebe, müsse zu deren Neubildung führen.

Dieser Rechts­auf­fassung ist das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht nicht gefolgt und hat mit Beschluss auf die Beschwerde des Rates der Stadt Winsen/Luhe den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt . Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die Besetzung eines jeden Fachausschusses die Zusammensetzung des Rates widerspiegeln muss. Die Fachausschüsse dürfen nicht unabhängig von dem Stärke­ver­hältnis der Fraktionen und Gruppen besetzt werden, über das die Gemeindebürger bei der Wahl der Ratsmitglieder mitentschieden haben. Deshalb kann nach § 51 Abs. 9 Satz 2 NGO nur eine tatsächliche Änderung der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat einen Anspruch auf Neubesetzung eines Ausschusses auslösen. An einer solchen tatsächlichen Änderung der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Winsen/Luhe fehlt es.

Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen OVerwG v. 10.10.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss1174

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI