21.11.2024
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Dokument-Nr. 34287

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Urteil07.08.2024Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht1 KN 33/24
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil07.08.2024

Fremden­ver­kehrs­satzung der Inselgemeinde Spiekeroog zur Regulierung neuer Zweitwohnungen ist rechtmäßigDer mit der Fremden­ver­kehr­s­atzung verbundene Eingriff in die Eigen­tums­freiheit ist auch in der Sache gerechtfertigt

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht hat einen Normen­kon­trol­lantrag gegen die Satzung der Gemeinde Spiekeroog zur Sicherung von Gebieten mit Fremden­ver­kehrs­funktion abgelehnt.

Mit der auf Grundlage von § 22 BauGB durch die Gemeinde Spiekeroog erlassenen Satzung soll die Umwandlung von Ferien- und Dauerwohnungen auf der Insel in Zweitwohnungen gesteuert werden. Sie erfasst nahezu das gesamte bebaute Inselgebiet und sieht dort einen Zustim­mungs­vor­behalt der Gemeinde bei der Begründung von Wohnungs- und Bruch­teils­ei­gentum sowie der Einrichtung von Zweitwohnungen vor.

Grund­s­tücks­ei­gentümer klagte

Der Eigentümer eines Hausgrundstücks auf der Insel Spiekeroog hat die Satzung mit einem Normen­kon­trol­lantrag angegriffen. Er hält die Ausdehnung des Satzungsgebiets für rechtswidrig, da dieses auch Grundstücke einschließe, die nicht für Fremden­ver­kehrs­zwecke genutzt würden. Zudem erschöpfe sich die Begründung der Satzung aus seiner Sicht in Leerformeln; sie sei wortgleich der Begründung der Fremden­ver­kehrs­satzung einer Nachbargemeinde entnommen.

Richter: Die gesamte Ortslage von Spiekeroog ist vom Fremdenverkehr geprägt

Der Senat, der mit Einverständnis der Prozess­be­tei­ligten ohne mündliche Verhandlung entschieden hat, hat die Auffassung des Antragstellers nicht geteilt. Die Befugnis der Gemeinde zum Erlass einer Satzung nach § 22 BauGB beschränke sich zwar auf Gebiete mit einer Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr. Eine solche Zweckbestimmung präge aber nahezu die gesamte Ortslage von Spiekeroog. Dass einzelne Flächen anderen Zwecken dienten, stelle die Zweckbestimmung des Gesamtgebiets nicht in Frage.

Der mit der Fremden­ver­kehr­s­atzung verbundene Eingriff in die Eigen­tums­freiheit ist auch in der Sache gerechtfertigt

Vereinzelte Gebäude außerhalb der Ortslage könnten diesem Gebiet ebenfalls noch zugerechnet werden. Auch gehe die Begründung der Satzung durch die Gemeinde hinreichend detailliert auf die Situation der Insel ein. Dass sich die Gemeinde dabei Formulierungen aus der Satzung einer Nachbargemeinde mit vergleichbarer Situation zu eigen gemacht habe, sei nicht zu beanstanden. Letztlich sei der mit der Fremden­ver­kehr­s­atzung verbundene Eingriff in die Eigen­tums­freiheit auch in der Sache gerechtfertigt. Denn die zu beobachtende Ausbreitung einer Zweit­woh­nungs­nutzung wirke sich nachteilig etwa auf die Immobi­li­en­preise, die Verfügbarkeit von Dauerwohnraum für die auf der Insel lebenden und arbeitenden Menschen sowie die Auslastung der von der Gemeinde zu unterhaltenden Infrastruktur aus.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, ra-online (pm/pt)

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