21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 933

Drucken
Urteil01.09.2005Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht1 KN 110/05
Urteil01.09.2005Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht1 KN 109/05
Urteil01.09.2005Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht1 KN 108/05
Urteil01.09.2005Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht1 KN 107/05
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil01.09.2005

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil01.09.2005

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil01.09.2005

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil01.09.2005

Designer-Outlet-Center (FOC) in Soltau vor dem Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­gericht gescheitert

In insgesamt vier zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren unterlag die im Landes­rau­m­ord­nungs­programm von Niedersachsen als Mittelzentrum ausgewiesene Stadt Soltau am 1. September 2005 vor dem Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­gericht.

Ursächlich für den Ausgang der Verfahren ist die baupla­nungs­rechtliche bzw. raumord­nungs­rechtliche Unzulässigkeit des sog. Designer-Outlet-Centers (FOC) im Ortsteil Harber von Soltau. Dort will die Stadt Soltau das FOC mit einer Verkaufsfläche von 20.000 m² und u.a. 1.800 Stellplätzen für Pkw´s auf einem etwa 120.000 m² großen Areal unweit der Autobahn­auffahrt Soltau-Ost ansiedeln. Mit einer Änderung ihres Flächen­nut­zungsplans und einem sog. vorha­ben­be­zogenen Bebauungsplan wollte die Stadt Soltau die Voraussetzungen für die baupla­nungs­rechtliche Zulässigkeit des FOC schaffen.

Das Verwal­tungs­gericht Lüneburg hatte in einem voraus­ge­gangenen Urteil aus dem Jahr 2003 der Stadt Soltau eine sog. fiktive Genehmigung, d.h. eine durch Fristablauf als erteilt geltende Genehmigung, für die Änderung ihres Flächen­nut­zungsplans zugesprochen.

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht hat dieses Urteil im Berufungs­ver­fahren aufgehoben und in zwei Normen­kon­troll­ver­fahren der Nachbarstädte Verden (Aller), Rotenburg (Wümme) und Lüneburg einerseits und des Nds. Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau­cher­schutz als Fachauf­sichts­behörde andererseits den vorha­ben­be­zogenen Bebauungsplan für unwirksam erklärt.

In dem vierten (Normenkontroll-) Verfahren hat sich die Stadt Soltau gegen die im Landes­rau­m­ord­nungs­programm 2002 aufgenommene Sonderregelung gewendet, dass Hersteller-Direkt­ver­kaufs­zentren als Einzel­han­dels­groß­projekte aufgrund ihrer besonderen Ausprägung und Funktion nur - erstens - in Oberzentren und - zweitens - an städtebaulich integrierten Standorten zulässig sind. Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht hat diesen Normen­kon­trol­lantrag mit der Begründung abgelehnt, dass die zitierte Regelung auch aus verfas­sungs­recht­licher Sicht nicht zu beanstanden sei, insbesondere nicht zu einer nicht hinnehmbaren Aushöhlung der den Gemeinden übertragenen Planungshoheit führe.

Das erst im Dezember 2002 in Kraft getretene neue nieder­säch­sische Landes­rau­m­ord­nungs­programm komme zur Anwendung, weil die Bauleitplanung der Stadt Soltau nach dem Inkrafttreten des u.a. gerade mit der Zielrichtung auf das von ihr geplante FOC geänderte Landes­rau­m­ord­nungs­programm nicht mehr zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beitragen könne. Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht hat in allen vier Verfahren die Revision zum Bundes­ver­wal­tungs­gericht nicht zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 02.09.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil933

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI