18.10.2024
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Dokument-Nr. 933

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Urteil01.09.2005Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht1 KN 110/05
Urteil01.09.2005Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht1 KN 109/05
Urteil01.09.2005Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht1 KN 108/05
Urteil01.09.2005Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht1 KN 107/05
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil01.09.2005

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil01.09.2005

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil01.09.2005

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil01.09.2005

Designer-Outlet-Center (FOC) in Soltau vor dem Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­gericht gescheitert

In insgesamt vier zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren unterlag die im Landes­rau­m­ord­nungs­programm von Niedersachsen als Mittelzentrum ausgewiesene Stadt Soltau am 1. September 2005 vor dem Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­gericht.

Ursächlich für den Ausgang der Verfahren ist die baupla­nungs­rechtliche bzw. raumord­nungs­rechtliche Unzulässigkeit des sog. Designer-Outlet-Centers (FOC) im Ortsteil Harber von Soltau. Dort will die Stadt Soltau das FOC mit einer Verkaufsfläche von 20.000 m² und u.a. 1.800 Stellplätzen für Pkw´s auf einem etwa 120.000 m² großen Areal unweit der Autobahn­auffahrt Soltau-Ost ansiedeln. Mit einer Änderung ihres Flächen­nut­zungsplans und einem sog. vorha­ben­be­zogenen Bebauungsplan wollte die Stadt Soltau die Voraussetzungen für die baupla­nungs­rechtliche Zulässigkeit des FOC schaffen.

Das Verwal­tungs­gericht Lüneburg hatte in einem voraus­ge­gangenen Urteil aus dem Jahr 2003 der Stadt Soltau eine sog. fiktive Genehmigung, d.h. eine durch Fristablauf als erteilt geltende Genehmigung, für die Änderung ihres Flächen­nut­zungsplans zugesprochen.

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht hat dieses Urteil im Berufungs­ver­fahren aufgehoben und in zwei Normen­kon­troll­ver­fahren der Nachbarstädte Verden (Aller), Rotenburg (Wümme) und Lüneburg einerseits und des Nds. Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau­cher­schutz als Fachauf­sichts­behörde andererseits den vorha­ben­be­zogenen Bebauungsplan für unwirksam erklärt.

In dem vierten (Normenkontroll-) Verfahren hat sich die Stadt Soltau gegen die im Landes­rau­m­ord­nungs­programm 2002 aufgenommene Sonderregelung gewendet, dass Hersteller-Direkt­ver­kaufs­zentren als Einzel­han­dels­groß­projekte aufgrund ihrer besonderen Ausprägung und Funktion nur - erstens - in Oberzentren und - zweitens - an städtebaulich integrierten Standorten zulässig sind. Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht hat diesen Normen­kon­trol­lantrag mit der Begründung abgelehnt, dass die zitierte Regelung auch aus verfas­sungs­recht­licher Sicht nicht zu beanstanden sei, insbesondere nicht zu einer nicht hinnehmbaren Aushöhlung der den Gemeinden übertragenen Planungshoheit führe.

Das erst im Dezember 2002 in Kraft getretene neue nieder­säch­sische Landes­rau­m­ord­nungs­programm komme zur Anwendung, weil die Bauleitplanung der Stadt Soltau nach dem Inkrafttreten des u.a. gerade mit der Zielrichtung auf das von ihr geplante FOC geänderte Landes­rau­m­ord­nungs­programm nicht mehr zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beitragen könne. Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht hat in allen vier Verfahren die Revision zum Bundes­ver­wal­tungs­gericht nicht zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 02.09.2005

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