Dokument-Nr. 575
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Landgericht Dessau-Roßlau Urteil23.12.2004
Mobilfunkanbieter darf von monatlichem Abrechnungsturnus abweichen
Wer einen Mobilfunkvertrag abschließt, in welchem festgelegt ist, dass die Abrechnung jeweils monatlich erfolgt, muss dennoch damit rechnen, dass die Mobilfunkgesellschaft Gebühren über den einmonatigen Turnus hinaus nachberechnet. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dessau hervor.
Aus einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters mit vorgesehenem monatlichem Abrechnungsturnus könne nämlich nicht zwingend gefolgert werden, dass durch die Abrechnung sämtliche im entsprechenden Monat angefallenen Verbindungen ausnahmslos abgegolten sind. Diese bittere Erfahrung musste eine Kundin machen, welcher die Mobilfunkgesellschaft drei Monate nach Abschluss des Handyvertrages eine Rechnung über 1.374,22 Euro mit Einzelverbindungsnachweisen präsentierte. Die Kundin berief sich dagegen darauf, dass die Telefongesellschaft gegen ihre monatliche Abrechnungspflicht, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebe, verstoßen habe. Hätte die Telefongesellschaft die Rechnung rechtzeitig gestellt, wäre der Schaden nicht in dieser Höhe angefallen. Dann hätte sie nämlich entsprechend früher bemerken können, dass ihre Kinder in unerwartet hohem Maße kostenpflichtige Gespräche geführt hätten. Ein weiteres Ansteigen der Gesprächsgebühren hätte sie durch Herausnahme der Sim-Karte aus dem Handy verhindern können.
Doch das Gericht blieb nach entsprechender Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hart. Dort stand nämlich drin, dass die Leistungen zwar monatlich abgerechnet würden - dies aber mit der Zusatzbemerkung "Grundbeträge werden vorschüssig, Nutzungsentgelte nachschüssig berechnet". Daraus habe die Kundin ableiten können, dass es zu Nachberechnungen kommen könne. Denn die Mobilfunkanbieter seien auf die Übermittlung der Daten durch den jeweiligen Netzbetreiber angewiesen. Falls dieser die Verbindungsdaten verspätet liefert, könne auch der Mobilfunkanbieter erst verspätet fakturieren.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion, Pressemitteilung des Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
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