24.11.2024
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Dokument-Nr. 7638

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Urteil21.02.2009Landessozialgericht Sachsen-AnhaltL 6 U 31/05
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil21.02.2009

Bei Jobsuche unfall­ver­sichert

Wer sich auf Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei einem möglichen Arbeitgeber vorstellt, ist auf diesem Weg gesetzlich unfall­ver­sichert. Das gilt auch, wenn es zunächst nicht zum Abschluss eines Arbeits­ver­trages kommt und der Arbeitsuchende noch mal hingeht, um Arbeitspapiere nachzureichen. Dies hat das Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt entschieden.

Der Kläger erlitt bei dem zweiten Weg einen Verkehrsunfall. Die beklagte Berufs­ge­nos­sen­schaft und auch das Sozialgericht lehnten eine Anerkennung der Verlet­zungs­folgen als Arbeitsunfall ab: Vorbe­rei­tungs­hand­lungen zur Beschäf­ti­gungssuche gehörten zum privaten Lebensbereich und seien unversichert. Das Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt hat die Beruf­ge­nos­sen­schaft jedoch zur Anerkennung als Arbeitsunfall verurteilt. Nach Auffassung der Richter gehören die Wege im Zusammenhang mit der Arbeitsuche und mit Vertrags­ver­hand­lungen nicht zum unversicherten Bereich. Sie sind vielmehr Teil der versicherten Arbeits­ver­mittlung der Bundesagentur für Arbeit.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Sachsen-Anhalt

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