Dokument-Nr. 7638
Permalink https://urteile.news/
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil21.02.2009
Bei Jobsuche unfallversichert
Wer sich auf Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei einem möglichen Arbeitgeber vorstellt, ist auf diesem Weg gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch, wenn es zunächst nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrages kommt und der Arbeitsuchende noch mal hingeht, um Arbeitspapiere nachzureichen. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Der Kläger erlitt bei dem zweiten Weg einen Verkehrsunfall. Die beklagte Berufsgenossenschaft und auch das Sozialgericht lehnten eine Anerkennung der Verletzungsfolgen als Arbeitsunfall ab: Vorbereitungshandlungen zur Beschäftigungssuche gehörten zum privaten Lebensbereich und seien unversichert. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat die Berufgenossenschaft jedoch zur Anerkennung als Arbeitsunfall verurteilt. Nach Auffassung der Richter gehören die Wege im Zusammenhang mit der Arbeitsuche und mit Vertragsverhandlungen nicht zum unversicherten Bereich. Sie sind vielmehr Teil der versicherten Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Sachsen-Anhalt
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7638
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.