18.10.2024
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Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 3527

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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil15.11.2006

Auch ein Umweg kann als Arbeitsweg gesetzlich versichert seinArbeitnehmer muss nicht kürzeste Strecke nehmen

Ein Arbeitnehmer muss nicht unbedingt die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nehmen. Es kann auch gute Gründe für einen längeren Weg geben. Das geht aus einem Urteil des Landes­so­zi­al­ge­richts Sachsen-Anhalt hervor.

Im Fall war ein im Harz wohnhafter Versicherter mit seinem Motorrad auf dem Heimweg tödlich verunglückt (sogenannter Wegeunfall). Die gewählte Route auf einer kurvigen Nebenstraße war zwar doppelt so lang wie die direkte Strecke quer durch die Stadt Wernigerode. Allerdings war die Fahrzeit auf Grund der dortigen Baustellen und Ampelanlagen gleich lang.

Hier bestanden nach Auffassung des Landes­so­zi­al­ge­richts Sachsen-Anhalt einleuchtende Gründe für die Wahl eines Umweges, da Fahrzeit und Fahrqualität erheblich günstiger waren. Ein innerer sachlicher Zusammenhang mit der Beschäftigung lag noch vor, so dass die Hinterbliebenen Renten­leis­tungen beanspruchen können.

Quelle: ra-online

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