14.03.2025
Urteile, erschienen im Februar2025
 MoDiMiDoFrSaSo
5     12
63456789
710111213141516
817181920212223
92425262728  
Urteile, erschienen im März2025
 MoDiMiDoFrSaSo
9     12
103456789
1110111213141516
1217181920212223
1324252627282930
1431      
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
14.03.2025 
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 12529

Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
Drucken
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil11.05.2011

Einglie­de­rungs­zu­schuss kann bei unzulässiger Kündigung während der Nachbe­schäf­ti­gungszeit zurückgefordert werdenZur Rückzah­lungs­pflicht von Einglie­de­rungs­zu­schüssen

Ein dem Arbeitgeber geleisteter Einglie­de­rungs­zu­schuss muss zurückgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer schon während der Nachbe­schäf­ti­gungszeit entlassen wird. Dies gilt aber nicht, wenn die Kündigung nach dem Kündi­gungs­schutz­gesetz zulässig war.

Ein Arbeitgeber hatte für sieben Monate die Hälfe der Lohnkosten als Zuschuss erhalten. Er kündigte dem Arbeitnehmer schon kurz nach dem Ende der Förderung; der wehrte sich nicht dagegen. Die Behörde forderte daraufhin 1.800 € vom Arbeitgeber zurück. Seine Klage gegen die Rückforderung blieb erfolglos.

Arbeitgeber hatte keine nachvoll­ziehbaren Kündi­gungs­gründe

Die Richter sahen in den unter­schied­lichsten und wider­sprüch­lichen Vorwürfen gegen den Arbeitnehmer keine nachgewiesenen Kündi­gungs­gründe. Auch wenn für den Arbeitgeber als Klein­un­ter­nehmer das Kündi­gungs­schutz­gesetz nicht gelte, hätten die Voraussetzungen einer sozial gerecht­fer­tigten Kündigung erfüllt sein müssen. Die Berufs­aus­übungs­freiheit sei dadurch nicht verletzt, weil der Arbeitgeber auf eine Förderung des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisses hätte verzichten können.

Hintergrund

Nach § 221 Abs. 2 SGB III in der maßgeblichen Fassung sind Einglie­de­rungs­zu­schüsse teilweise zurückzuzahlen, wenn das Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis während des Förde­rungs­zeit­raumes oder einer Nachbeschäftigungszeit beendet wird. Dies gilt nicht, wenn

1. der Arbeitgeber berechtigt war, das Arbeits­ver­hältnis aus Gründen, die in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, zu kündigen,

2. eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einer Weiter­be­schäf­tigung im Betrieb entgegenstehen, berechtigt war,

3. die Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses auf das Bestreben des Arbeitnehmers hin erfolgt, ohne dass der Arbeitgeber den Grund hierfür zu vertreten hat oder

4. der Arbeitnehmer das Mindestalter für den Bezug der gesetzlichen Altersrente erreicht hat.

Quelle: ra-online, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12529

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI