21.11.2024
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Dokument-Nr. 10822

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Beschluss03.01.2011Landessozialgericht Sachsen-AnhaltL 5 AS 423/09 B ER
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss03.01.2011

Hartz IV: Preiswerteste Kunst­stoff­haustür auch für Eigen­heim­be­sitzer angemessenKostenbewusste und sparsame Hausbesitzer mit geringen eigenen Einkünften würden ebenfalls einfache Haustür wählen

Wer als Eigen­heim­be­sitzer Leistungen nach dem SGB II bezieht, hat Anspruch auf Leistungen zur Instandhaltung des selbstbewohnten Hauses. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen notwendig und angemessen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­so­zi­al­ge­richts Sachsen-Anhalt hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Verurteilung des Job-Centers zu höheren Leistungen für eine neue Haustür eines Empfängers von Hartz IV-Lesitungen abgelehnt.

750 Euro ausreichend für Kauf und Einbau neuer Haustür

Das Gericht entschieden, dass als Ersatz einer nicht mehr reparierbaren Haustür eine preiswerteste Kunst­stoff­haustür vom Baumarkt angemessen sei. Zusammen mit den Einbaukosten durch einen örtlichen Handwerker sei ein Betrag von 750 Euro ausreichend. Auch kostenbewusste und sparsame Hausbesitzer mit geringen eigenen Einkünften würden zu einer einfachen Haustür greifen.

Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online

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