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Dokument-Nr. 18955

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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil04.09.2014

LSG: Keine Einglie­de­rungs­leis­tungen für strafbares FahrenKeine Beihilfe der Behörden bei Fahren ohne Fahrererlaubnis

Ein Arbeitsloser hat bei Arbeitsaufnahme dann keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten mit dem eigenen PKW, wenn dieser nicht über einen gültigen Führerschein verfügt. Dies hat das Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt entschieden.

Arbeitslose können bei Aufnahme einer Tätigkeit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit beantragen, auch die Kosten für Fahrten mit dem eigenen PKW zur Arbeitsstelle. Es muss aber ein gültiger Führerschein vorliegen.

Klage auf Erstattung erfolglos

Dem Kläger war der deutsche Führerschein mehrfach und endgültig entzogen worden. Er erwarb daraufhin einen tschechischen Führerschein. Dieser berechtigte ihn jedoch nicht zu Fahrten in der Bundesrepublik Deutschland. Seine Klage auf Erstattung von Fahrtkosten bei der Arbeitsaufnahme blieb erfolglos. Nach Auffassung der Richter muss die Behörde keine Beihilfen für ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis erbringen.

Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ ra-online

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