15.11.2024
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Dokument-Nr. 6522

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Urteil26.06.2008Landessozialgericht Sachsen-AnhaltL 3 RJ 133/05
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil26.06.2008

Ungekürzte Altersrente für ehemals Montan­be­schäftigteArbeits­platz­verlust muss durch Still­le­gungs­maßnahme erfolgt sein

Wer aus einem Betrieb der Montanindustrie ausgeschieden ist, kann eine Altersrente wegen Arbeits­lo­sigkeit ohne oder mit geringeren Rente­n­ab­schlägen erhalten. Der Arbeits­platz­verlust muss jedoch aufgrund einer vor dem 14. Februar 1996 durch die Europäische Gemeinschaft bzw. Union genehmigten Still­le­gungs­maßnahme erfolgt sein.

Der Kläger war bis 1991 bei der mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Gemeinschaft stillgelegten Eisen- und Hüttenwerke Thale AG tätig gewesen. Er nahm im Anschluss eine andere Beschäftigung auf und erhielt daher keine Beihilfen aus dem Fond der Europäischen Gemeinschaft und wurde auch nicht in der so genannten Ursprungsliste des Arbeitsamtes registriert. Die Altersrente wegen Arbeits­lo­sigkeit wurde ihm deshalb nur mit Abschlägen bewilligt.

Das Landes­so­zi­al­gericht hat hingegen entschieden, dass die Zahlung einer Beihilfe oder die Registrierung in einer Ursprungsliste beim Arbeitsamt nicht erforderlich sei, um den Arbeits­platz­verlust aufgrund der Still­le­gungs­maßnahme der Europäischen Gemeinschaft nachzuweisen. Entscheidend sei allein, dass die Beendigung des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisses nicht aus anderen Gründen, z. B. personenbedingt, erfolgte.

Hintergrund

Wer vor Erreichen der Regel­al­ters­grenze eine Altersrente in Anspruch nimmt, hat Rentenabschläge bis zu 18 % hinzunehmen. Bei Vorliegen von Vertrau­ens­schutz werden diese Abschläge aber gemindert oder fallen weg. Nach § 237 Abs. 4 Ziffer 2 SGB VI wird die Altersgrenze für eine Altersrente wegen Arbeits­lo­sigkeit von 60 Jahren u. a. angehoben, wenn Versicherte „aufgrund einer Maßnahme nach Artikel 56 § 2 Buchstabe b des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-V), die vor dem 14. Februar 1996 genehmigt worden ist, aus einem Betrieb der Montanindustrie ausgeschieden sind….“.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 07/08 des LSG Sachsen-Anhalt vom 14.08.2008

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