15.11.2024
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Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 7493

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Urteil26.11.2008Landessozialgericht Sachsen-AnhaltL 3 R 585/06
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil26.11.2008

Keine Rentenzeiten für Familien­an­ge­hörige bei LPG-MitgliedschaftNachweis erforderlich

Wer die Zahlung von Rentenbeiträgen behauptet, muss diese nachweisen oder zumindest glaubhaft machen. Dies hat das Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt entschieden.

Für die Behauptung einer Klägerin, ihr Vater habe für ihre Tätigkeit im elterlichen Bauernhof Pflichtbeiträge zur Sozia­l­ver­si­cherung gezahlt, existierten kein SV-Ausweis oder Steuer­un­terlagen. Die Richter haben dies auch nicht als glaubhaft angesehen. In den 60er Jahren unterlag nur die ständige Mitarbeit nach Vollendung des 21. Lebensjahres bei einer Hofgröße über 20 ha der Sozia­l­ver­si­che­rungs­pflicht. Dies galt auch, wenn der Familien-vorstand Mitglied einer LPG war und die zur Allge­mein­nutzung der Familie bestimmte Fläche in seinem Eigentum blieb. Die Klägerin selbst sei kein versi­che­rungs­pflichtiges LPG-Mitglied gewesen, sondern nur ihr Vater.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 02/09 des LSG Sachsen-Anhalt vom 24.02.2009

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