Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil26.11.2008
Keine Rentenzeiten für Familienangehörige bei LPG-MitgliedschaftNachweis erforderlich
Wer die Zahlung von Rentenbeiträgen behauptet, muss diese nachweisen oder zumindest glaubhaft machen. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Für die Behauptung einer Klägerin, ihr Vater habe für ihre Tätigkeit im elterlichen Bauernhof Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung gezahlt, existierten kein SV-Ausweis oder Steuerunterlagen. Die Richter haben dies auch nicht als glaubhaft angesehen. In den 60er Jahren unterlag nur die ständige Mitarbeit nach Vollendung des 21. Lebensjahres bei einer Hofgröße über 20 ha der Sozialversicherungspflicht. Dies galt auch, wenn der Familien-vorstand Mitglied einer LPG war und die zur Allgemeinnutzung der Familie bestimmte Fläche in seinem Eigentum blieb. Die Klägerin selbst sei kein versicherungspflichtiges LPG-Mitglied gewesen, sondern nur ihr Vater.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 02/09 des LSG Sachsen-Anhalt vom 24.02.2009