14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 1330

Drucken
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil11.10.2005

Anspruch auf Kunstfuß in der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung

In der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung hat der Versicherte einen Anspruch auf Maxima­l­ver­sorgung zum Ausgleich bestehender gesund­heit­licher Unfallfolgen. Anders als in der gesetzlichen Kranken­ver­si­cherung ist der Anspruch nicht auf die notwendige und ausreichende Leistung beschränkt.

Das Landes­so­zi­al­gericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Versicherte 1943 als Jugendliche bei Arbeiten in der Landwirtschaft einen bei einer land- und forst­wirt­schaft­lichen Berufs­ge­nos­sen­schaft versicherten Unfall erlitten hatte. Als Folge dieses Unfalles wurde ihr Oberschenkel im unteren Drittel amputiert. Im Laufe der Jahre wurde die Versicherte immer wieder mit Prothesen versorgt. Im Jahre 2000 bewilligte die zuständige Berufs­ge­nos­sen­schaft der Klägerin ein mikro­pro­zes­sor­ge­steuertes Kniegelenk (sog. C-Leg). Den Antrag der Klägerin vom November 2002, sie mit einem dynamischen Kunstfuß mit hoher Auftritts­dämpfung und optimaler funktioneller Fußcha­rak­te­ristik zu versorgen, lehnte die Beklagte ab. Es bestehe kein Anspruch auf die neuesten und teuersten Hilfsmittel. Im Interesse der Solida­r­ge­mein­schaft der Beitragszahler müsse eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Abwägung angestellt werden. Die Klägerin sei mit dem ihr zuletzt bewilligten Kunstfuß ausreichend versorgt.

Das Landes­so­zi­al­gericht bestätigte jetzt die Entscheidung des Sozialgerichts, mit der der Klägerin Recht gegeben wurde. Der von der Klägerin begehrte Kunstfuß ist derzeit das geeignetste Mittel, um die Unfallfolgen bei der Klägerin auszugleichen. Im Recht der Unfall­ver­si­cherung gilt der Grundsatz einer optimalen Rehabilitation, so dass es der Berufs­ge­nos­sen­schaft verwehrt ist, aus wirtschaft­lichen Gründen auf weniger geeignete Hilfsmittel zurückzugreifen.

Quelle: Pressemitteilung des LSG Rheinland-Pfalz vom 23.11.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1330

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI