21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 33417

Drucken
Urteil19.10.2023Landessozialgericht Nordrhein-WestfalenL 9 AL 43/22
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil19.10.2023

Corona-Pandemie: Auch ausländische Flugge­sell­schaften können Kurza­r­bei­tergeld beanspruchen"Heimatbasen" sind ausreichender inländischer Anknüp­fungspunkt für die Begründung eines Anspruchs auf Kurza­r­bei­tergeld

Beschäftigten von ausländischen Flugge­sell­schaften, die aufgrund der Einschränkungen des Flugverkehrs während der Corona-Pandemie ihren Betrieb drastisch einschränken mussten, steht Kurza­r­bei­tergeld in Millionenhöhe zu. Die Unterhaltung von "Heimatbasen" an deutschen Flughäfen ist für einen Anspruch ausreichend. Das hat das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Während der Corona-Pandemie war in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund von Reise­be­schrän­kungen der Flugverkehr weltweit drastisch eingeschränkt. Die Fluglinien konnten oft nicht fliegen, ihre Beschäftigten nicht arbeiten. Der Gesetzgeber hatte unter anderem die Zugangs­vor­aus­set­zungen zum Kurzarbeitergeld erheblich erleichtert, um Masse­n­a­r­beits­lo­sigkeit zu verhindern. Flugge­sell­schafen mit Sitz in Deutschland konnten Kurza­r­bei­tergeld beanspruchen. Nach Auffassung der beklagten Bundesagentur für Arbeit galt dies aber nicht für ausländische Flugge­sell­schaften, die in Deutschland lediglich über "Heimatbasen" verfügten, also Stützpunkte an den jeweiligen Flughäfen ohne eigene Leitungs­aufgaben. Die betroffenen Gesellschaften sollten auch für ihr im Inland beschäftigtes Personal, das hier sozia­l­ver­si­che­rungs­pflichtig war, kein Kurza­r­bei­tergeld erhalten.

Anspruch auf Kurza­r­bei­tergeld auch für ausländische Flugge­sell­schaften mit „Heimatbasen“

Nachdem das LSG der klagenden Flugge­sell­schaft Air Malta Ltd. bereits im März 2021 in einem Eilverfahren Kurza­r­bei­tergeld für das freigestellte Personal zugesprochen hatte, hat es diese Eilentscheidung nun im Haupt­sa­che­ver­fahren bestätigt. Der Umstand, dass sich der Sitz der Flugge­sell­schaft und die Unter­neh­mens­leitung im Ausland befinden, stehe einem Anspruch auf Kurza­r­bei­tergeld für das in Deutschland beschäftigte Personal nicht entgegen. Die "Heimatbasen" seien ein ausreichender inländischer Anknüp­fungspunkt für die Begründung eines Anspruchs auf Kurza­r­bei­tergeld. Das LSG hat die Revision zugelassen.

Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33417

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI