18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 8933

Drucken
Beschluss26.11.2009Landessozialgericht Nordrhein-WestfalenL 19 B 297/09 AS ER
Vorinstanz:
  • Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss31.08.2009, S 5 AS 137/09 ER
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss26.11.2009

Hartz IV-Empfänger brauchen nicht in Obdach­lo­sen­un­terkunft zu wohnenAnspruch auf eigene Wohnung

Ein Hartz IV-Empfänger braucht nicht in einer Obdach­lo­sen­un­terkunft zu bleiben, sondern ist berechtigt, eine eigene Wohnung anzumieten. Dies hat das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem Eilverfahren entschieden.

Die Essener Richter gaben damit einem 59-jährigen Mann aus Velbert Recht, dem die zuständige Gemeinde ein Zimmer in einem Übergangsheim in Heiligenhaus zugewiesen hatte. Der Hartz IV-Empfänger war von dort ohne Zustimmung der zuständigen Hartz IV-Behörde in eine von ihm selber angemietete Wohnung nach Velbert gezogen. Die Behörde hatte sich vorab geweigert, die Kosten der neuen Wohnung zu übernehmen; sie hielt sie für überhöht.

Behörde wollte nur Kosten in Höhe für ein Zimmer in Übergangsheim übernehmen

Nach dem Umzug wollte die Hartz IV-Behörde dem Kläger wegen ihrer fehlenden Zustimmung weiter nur die Mietkosten für das Zimmer in dem Übergangsheim in Höhe von 184 € erstatten. Dem haben die Essener Richter jetzt widersprochen.

Richter: Behörde darf nicht auf Obdach­lo­sen­un­terkunft verweisen

Der Umzug des Klägers sei erforderlich gewesen; die Behörde habe ihn nicht auf die Obdachlosenunterkunft verweisen können. Allerdings sprachen die Essener Richter dem Kläger mit 323 € pro Monat für 16 Monate nur einen Teil der von ihm verlangten monatlichen Miete und Nebenkosten von insgesamt 380 € für die neue Wohnung zu. Nach Einschätzung der Richter lag der Mietpreis der vom Kläger gemieteten Wohnung über der angemessenen Referenzmiete von 5,40 € pro Quadratmeter.

Quelle: ra-online, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss8933

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI