Dokument-Nr. 8933
Permalink https://urteile.news/
- Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss31.08.2009, S 5 AS 137/09 ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss26.11.2009
Hartz IV-Empfänger brauchen nicht in Obdachlosenunterkunft zu wohnenAnspruch auf eigene Wohnung
Ein Hartz IV-Empfänger braucht nicht in einer Obdachlosenunterkunft zu bleiben, sondern ist berechtigt, eine eigene Wohnung anzumieten. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem Eilverfahren entschieden.
Die Essener Richter gaben damit einem 59-jährigen Mann aus Velbert Recht, dem die zuständige Gemeinde ein Zimmer in einem Übergangsheim in Heiligenhaus zugewiesen hatte. Der Hartz IV-Empfänger war von dort ohne Zustimmung der zuständigen Hartz IV-Behörde in eine von ihm selber angemietete Wohnung nach Velbert gezogen. Die Behörde hatte sich vorab geweigert, die Kosten der neuen Wohnung zu übernehmen; sie hielt sie für überhöht.
Behörde wollte nur Kosten in Höhe für ein Zimmer in Übergangsheim übernehmen
Nach dem Umzug wollte die Hartz IV-Behörde dem Kläger wegen ihrer fehlenden Zustimmung weiter nur die Mietkosten für das Zimmer in dem Übergangsheim in Höhe von 184 € erstatten. Dem haben die Essener Richter jetzt widersprochen.
Richter: Behörde darf nicht auf Obdachlosenunterkunft verweisen
Der Umzug des Klägers sei erforderlich gewesen; die Behörde habe ihn nicht auf die Obdachlosenunterkunft verweisen können. Allerdings sprachen die Essener Richter dem Kläger mit 323 € pro Monat für 16 Monate nur einen Teil der von ihm verlangten monatlichen Miete und Nebenkosten von insgesamt 380 € für die neue Wohnung zu. Nach Einschätzung der Richter lag der Mietpreis der vom Kläger gemieteten Wohnung über der angemessenen Referenzmiete von 5,40 € pro Quadratmeter.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2009
Quelle: ra-online, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss8933
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.