14.11.2024
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Dokument-Nr. 221

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil16.11.2004

Keine Witwerrente für gleich­ge­schlecht­lichen Lebenspartner

Hinterbliebene Lebenspartner haben keinen Anspruch auf Hinter­blie­be­nenrente, entschied das Landes­so­zi­al­gericht Niedersachsen-Bremen.

In dem nichtamtlichen Leitsatz teit das Gericht mit:

1. Der überlebende Partner einer eingetragenen Leben­s­part­ner­schaft nach dem LPartG hat keinen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente.

2. Der Ausschluss von Partnern einer Leben­s­part­ner­schaft aus dem Kreis der Begünstigten des § 46 SGB VI verstößt nicht gegen Art. 3 Grundgesetz oder europäisches Gemein­schaftsrecht.

Quelle: Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen

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