Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil16.11.2004
Keine Witwerrente für gleichgeschlechtlichen Lebenspartner
Hinterbliebene Lebenspartner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
In dem nichtamtlichen Leitsatz teit das Gericht mit:
1. Der überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem LPartG hat keinen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente.
2. Der Ausschluss von Partnern einer Lebenspartnerschaft aus dem Kreis der Begünstigten des § 46 SGB VI verstößt nicht gegen Art. 3 Grundgesetz oder europäisches Gemeinschaftsrecht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2005
Quelle: Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen