14.11.2024
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Dokument-Nr. 1350

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Beschluss13.04.2005Landessozialgericht Niedersachsen-BremenS 46 AS 62/05 ER
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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Beschluss13.04.2005

SGB II – Kostenübernahme für eine Wickelkommode

Das Sozialgericht Hannover hat die Arbeits­ge­mein­schaft (Arge) "Jobcenter in der Region Hannover" im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, die Anschaf­fungs­kosten für eine Wickelkommode zu übernehmen.

Das Gericht hat ausgeführt, dass auch eine Wickelkommode zur erforderlichen Säuglings­er­st­ausstattung gehöre. Das Gesetz sieht für Bezieher von Arbeits­lo­sengeld II einmalige Leistungen für die Säuglings­er­st­ausstattung vor (§ 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Sozial­ge­setzbuch II).

Dagegen hat sich der Antragsteller nicht damit durchsetzen können, dass die Arge verpflichtet sei, für die Anschaffung von Schwan­ger­schafts­kleidung und Babyer­st­ausstattung höhere Beträge auszuzahlen. Der Antragsteller hatte vorgetragen, dass etwa in Berlin höhere Pauschbeträge gelten würden als bei der Arge Hannover.

Quelle: Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 25.11.2005

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