18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 24025

Drucken
Urteil13.12.2016Landessozialgericht Niedersachsen-BremenL 7 AS 1494/15
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil13.12.2016

Jobcenter muss keine Börsen­termin­geschäfte finanzierenGeschäftsmodell des Termingeschäfts mit Förde­rungs­system des SGB II grundsätzlich nicht vereinbar

Das Landes­so­zi­al­gericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Grund­sicherungs­empfänger nach dem SGB II keinen Anspruch auf Förderung einer Selbständigkeit hat, die im erhofften Gewinn aus Börsen­termin­geschäften besteht.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte ein langjähriger Empfänger von SGB II-Leistungen aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont von seinem zuständigen Jobcenter 60.000 Euro Startkapital für die Ausübung eines sogenannten "Day-Trading mit Index-Futures" als selbständige Tätigkeit. Er meinte, an monatlich zehn Arbeitstagen und einer Erfolgsquote von mindestens 80 % Einnahmen in Höhe von 6.400 Euro erzielen zu können. Nach Abzug aller Abgaben, Steuern und Darlehensraten würde noch immer ein Gewinn von monatlich 2.200 Euro für den Lebensunterhalt verbleiben. Seine Marktein­schätzung beruhe auf der bereits im Mittelalter bekannten "Candlestick Charting Technique". Die Einzelheiten des Day-Trading seien in Büchern von Joe Ross beschrieben. Nach seiner Einschätzung sei das Vorhaben daher wirtschaftlich tragfähig, krisensicher und stelle einen verlässlichen Vorgang dar, mit dem der Lebensunterhalt von zu Hause aus verdient werden könne. Ein besonders hohes unter­neh­me­risches Risiko sei nicht gegeben.

Rein private Vermö­gens­ver­waltung zur Vermö­gens­bildung und Erzielung regelmäßiger Einnahmen insgesamt nicht förderungsfähig

Das Landes­so­zi­al­gericht Niedersachsen-Bremen vermochte sich dieser Argumentation nicht anzuschließen. Das von dem Grund­si­che­rungs­emp­fänger beabsichtige Geschäftsmodell des Termingeschäfts sei mit dem Förde­rungs­system des SGB II grundsätzlich nicht vereinbar. Nach dem Gesetz bestehe vielmehr ein erwer­bs­zen­triertes Leistungssystem, in dem die Aufnahme einer Erwer­b­s­tä­tigkeit mit Bezug zum Arbeitsmarkt angestrebt werde. Eine rein private Vermö­gens­ver­waltung zur Vermö­gens­bildung und zur Erzielung regelmäßiger Einnahmen sei hingegen insgesamt nicht förderungsfähig. Eine solche Tätigkeit führe weder zur Begründung eines Arbeits­ver­hält­nisses noch zu einem selbständigen Gewerbebetrieb.

Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24025

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI