Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Beschluss06.02.2025
Ukrainischer Staatsbürger erhält auch bei Verstoß gegen Wohnsitzregelung Bürgergeld
Das Sozialgericht Potsdam hat in einem durch die II. Instanz bestätigten Beschluss in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren entschieden, dass ein ukrainischer Staatsbürger, der einen Aufenthaltstitel besitzt, auch bei einem Verstoß gegen die Wohnsitzregelung in dem Aufenthaltstitel Bürgergeld erhält.
Der Antragsteller wohnte zunächst im Land Berlin und bezog, nachdem er arbeitslos geworden ist, von einem Jobcenter in Berlin Bürgergeld. Nach Auslaufen seines Untermietvertrages in Berlin fand er lediglich eine neue Unterkunft im Land Brandenburg. Auf Anraten des ihn bis dahin betreuenden Jobcenters in Berlin zog er nach Brandenburg und beantragte bei dem nach dem neuen Wohnsitz zuständigen Jobcenter Bürgergeld. Das Jobcenter im Land Brandenburg verwehrte dem Antragsteller Leistungen, da er durch den Umzug gegen die Wohnsitzregelung in seinem Aufenthaltstitel verstoße.
Das SG Potsdam sah in dem Verstoß gegen die Wohnsitzregelung aus § 12 a Aufenthaltsgesetzes keinen Leistungsausschluss, da es hierfür an einer gesetzlichen Regelung fehlt. Die Fälle, in denen kein Bürgergeld gewährt werden kann, sind im SGB II klar geregelt.
Das SG Potsdam hat in der Entscheidung auch deutlich gemacht, dass die örtliche Zuständigkeit des Jobcenters sich hier allein nach dem tatsächlichen Wohnsitz des Antragstellers richtet. Die Sonderregelung nach § 36 Abs. 2 S. 1 SGB II, wonach abweichend das Jobcenter zuständig ist, in dessen Gebiet nach dem Aufenthaltstitel der Antragsteller seinen Wohnsitz zu nehmen hat, greift im vorliegenden Fall nicht. Nach dem Aufenthaltstitel musste der Antragsteller seinen Wohnsitz in dem Land Berlin nehmen. In diesem Gebiet gibt es mehrere Jobcenter, die für unterschiedliche Bezirke zuständig sind, sodass über diese Wohnsitzregelung ein konkretes Jobcenter nicht bestimmt werden kann. Damit ist das Jobcenter im Land Brandenburg am neuen Wohnsitz des Antragstellers zuständig.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2025
Quelle: Sozialgericht Potsdam, ra-online (pm/pt)