15.11.2024
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Dokument-Nr. 9288

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Urteil17.12.2009Landessozialgericht Berlin-BrandenburgL 2 U 1014/05
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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil17.12.2009

LSG Berlin-Brandenburg: U-Bahn-Fahrer hat nach Fahrgastunfall Anspruch auf PsychotherapieArbeitsunfall mit posttrau­ma­tischer Belas­tungs­störung rechtfertigt Gewährung einer traumas­pe­zi­fischen Psychotherapie

Einem U-Bahn-Fahrer steht aufgrund eines Fahrgastunfalls gegenüber dem Träger der Unfall­ver­si­cherung Anspruch auf Gewährung psycho­the­ra­peu­tischer Behandlung zu. Dies entschied das Landes­so­zi­al­gericht Berlin-Brandenburg.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger als Zugführer wiederholt Fahrgastunfälle erlebt, bei denen sich Personen in selbst­mör­de­rischer Absicht vor den Zug geworfen hatten und überrollt wurden. Später war er Zeuge eines weiteren tödlich endenden Fahrgastunfalls. Im Jahr 1999 nahm er schließlich eine Person auf den U-Bahn-Gleisen wahr, die sich auf den Gleisen auf den Zug zubewegte. Zu einem Unfall kam es indessen nicht. Der Kläger erlitt einen Schock und war aufgrund einer akuten Belas­tungs­re­aktion arbeitsunfähig. Mit dem Träger der Unfallversicherung bestand in der Folgezeit Streit über die Frage, ob der Kläger sich die Person auf dem Gleis gegebenenfalls nur eingebildet und welches Ausmaß sein psychisches Leiden habe.

Erstellung fachärztlicher Gutachten

Im Wege der Klage stritt der Kläger nun um seinen Anspruch auf Gewährung einer Psychotherapie zur Heilung seiner psychischen Leiden. Es kam zur Erstellung mehrerer fachärztlicher Gutachten.

LSG Hebt Urteil des SG auf – Kläger hat Anspruch auf Psychotherapie

Währen das Sozialgericht Berlin den Anspruch verneint hatte, verurteilte das Landes­so­zi­al­gericht den Träger der Unfall­ver­si­cherung zur Gewährung einer traumas­pe­zi­fischen Psychotherapie von bis zu 100 Stunden. In dem Ereignis des Jahres 1999 liege ein Arbeitsunfall. Die unmittelbare und höchste Gefahr erneut eine Person zu töten, habe zu einem Gesund­heits­schaden in Gestalt einer posttrau­ma­tischen Belas­tungs­störung geführt.

Quelle: ra-online, LSG Berlin-Brandenburg

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