Dokument-Nr. 8464
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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil28.08.2009
Anerkennung von Diabetes mellitus als Schwerbehinderung trotz optimaler BlutwerteSportliche Betätigung ist medizinisch notwendiger Therapieaufwand
Menschen, die an einem Diabetes mellitus leiden, können als Schwerbehinderte anerkannt werden, und zwar auch dann, wenn ihre Blutwerte optimal eingestellt sind. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Geklagt hatte eine im Jahr 1953 geborene Frau, die an einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 2 leidet. Dank einer konsequenten Lebensführung, die unter anderem täglich umfangreichen Sport einschließt, konnte die Klägerin eine optimale Einstellung ihrer Blutwerte erreichen. Deshalb wurde ihr zunächst die Anerkennung als Schwerbehinderte verweigert.
Anerkennung als Schwerbehinderung
Jetzt hatte die Frau in zweiter Instanz Erfolg: Das Landessozialgericht bewertete die regelmäßige sportliche Betätigung als medizinisch notwendigen Therapieaufwand, der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft habe und zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte führe.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2009
Quelle: ra-online, LSG Berlin-Brandenburg
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