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Urteil28.08.2009Landessozialgericht Berlin-BrandenburgL 13 SB 294/07
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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil28.08.2009

Anerkennung von Diabetes mellitus als Schwer­be­hin­derung trotz optimaler BlutwerteSportliche Betätigung ist medizinisch notwendiger Therapieaufwand

Menschen, die an einem Diabetes mellitus leiden, können als Schwer­be­hinderte anerkannt werden, und zwar auch dann, wenn ihre Blutwerte optimal eingestellt sind. Dies entschied das Landes­so­zi­al­gericht Berlin-Brandenburg.

Geklagt hatte eine im Jahr 1953 geborene Frau, die an einem insulin­pflichtigen Diabetes mellitus Typ 2 leidet. Dank einer konsequenten Lebensführung, die unter anderem täglich umfangreichen Sport einschließt, konnte die Klägerin eine optimale Einstellung ihrer Blutwerte erreichen. Deshalb wurde ihr zunächst die Anerkennung als Schwer­be­hinderte verweigert.

Anerkennung als Schwer­be­hin­derung

Jetzt hatte die Frau in zweiter Instanz Erfolg: Das Landes­so­zi­al­gericht bewertete die regelmäßige sportliche Betätigung als medizinisch notwendigen Therapieaufwand, der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft habe und zu einer Anerkennung als Schwer­be­hinderte führe.

Quelle: ra-online, LSG Berlin-Brandenburg

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