15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 2385

Drucken
Urteil09.05.2006Landessozialgericht Berlin-BrandenburgL 10 AS 1093/05
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil09.05.2006

Regelsätze für das Arbeits­lo­sengeld II sind verfas­sungsgemäß

Mit einem Grundsatzurteil hat das Landes­so­zi­al­gericht Berlin-Brandenburg erstmals zu der umstrittenen Frage Stellung genommen, ob die Regelsätze für das Arbeits­lo­sengeld II verfas­sungsgemäß sind.

Es hat entschieden, dass die Regelsätze nicht gegen Bestimmungen des Grundgesetzes verstoßen. Dies gelte auch dann, wenn der betreffende Arbeitslose bis zum 31. Dezember 2004 eine wesentlich höhere Arbeits­lo­senhilfe bezogen habe.

Geklagt hatte ein Arbeitsloser aus Berlin, der schon vor dem 31. Dezember 2004 das 58. Lebensjahr vollendet hatte und deshalb nach dem damals geltenden Arbeits­lo­senhilfe- Recht berechtigt gewesen wäre, seine Arbeits­lo­senhilfe bis zum Eintritt in das Rentenalter zu beziehen. Durch die gesetzliche Abschaffung der Arbeits­lo­senhilfe zum 1. Januar 2005 wurde er nun zum Bezieher des wesentlich niedrigeren Arbeits­lo­sengelds II. Mit seiner Klage machte er geltend, die Regelsätze für das Arbeits­lo­sengeld II seien allgemein zu niedrig bemessen; dies betreffe ihn in seiner Situation besonders, in der er auf einen Fortbestand der höheren Arbeits­lo­senhilfe habe vertrauen dürfen.

Mit dieser Klage blieb er in zwei Instanzen erfolglos, weil sowohl das Sozialgericht Berlin als auch das Landes­so­zi­al­gericht Berlin-Brandenburg die gesetzlichen Regelsätze als verfas­sungsgemäß beurteilten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Landes­so­zi­al­gericht aber die Revision zum Bundes­so­zi­al­gericht zugelassen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.05.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2385

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI