18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 10056

Drucken
Urteil02.07.2010Landessozialgericht Baden-Württembergl 8 SB 3543/09
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil02.07.2010

Transsexualität ist keine BehinderungTranssexualität ist keine eigenständige Funkti­o­ns­ein­schränkung mit Auswirkungen auf den Grad der Behinderung

Transsexualität stellt keine eigenständige Behinderung im Schwer­be­hin­der­tenrecht dar, die neben körperlichen und psychischen Einschränkungen besonders berücksichtigt werden müssen. Dies entschied das Landes­so­zi­al­gericht Baden-Württemberg.

Das Landes­so­zi­al­gericht Baden-Württemberg hat die Berufung einer in Karlsruhe wohnhaften Transsexuellen zurückgewiesen. Diese hatte das Ziel verfolgt, ihre Transsexualität nach einer geschlechts­an­pas­senden Operation als Behinderung anerkennen zu lassen und ihr unter Berück­sich­tigung weiterer Einschränkungen einen Grad der Behinderung von wenigstens 60 auszusprechen.

Einschränkungen aufgrund Fortpflan­zungs­un­fä­higkeit

Das Sozialgericht Karlsruhe hatte in seiner Entscheidung zwar einen Grad der Behinderung von 50 und damit die Schwer­be­hin­der­te­nei­gen­schaft festgestellt. Die Transsexualität als solche wurde jedoch nicht als Behinderung anerkannt. Damit hatte sich die Klägerin nicht zufrieden gegeben und Berufung zum Landes­so­zi­al­gericht eingelegt. Sie machte insbesondere geltend, dass sie trotz der Operation nicht in der Lage sei, sich als Frau fortzupflanzen und die insoweit bestehenden Einschränkungen besonders berücksichtigt werden müssten.

Keine Gesund­heits­ein­schrän­kungen als eigenständige Behinderung

Das Landes­so­zi­al­gericht hat in seiner Entscheidung jedoch die Karlsruher Richter bestätigt. Neben den sonstigen, als Behinderungen anerkannten Erkrankungen der Klägerin - auch in Folge ihrer Transsexualität - sei die Transsexualität selbst keine eigenständige Funkti­o­ns­ein­schränkung mit Auswirkungen auf Grad der Behinderung. Auch wenn durch die Operationen nicht der vollständige körperliche Zustand einer Frau, insbesondere die zur Fortpflanzung erforderlichen inneren Organe, habe hergestellt werden können, habe die medizinisch erfolgreiche und kompli­ka­ti­onslos durchgeführte Behandlung keine Gesund­heits­ein­schränkung verursacht, die als eigenständige Behinderung anzuerkennen sei.

Erläuterungen

§ 2 Sozial­ge­setzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Nach § 2 Abs. 1 SGB IX sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrschein­lichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als GdB nach 10er Graden abgestuft festgestellt.

Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10056

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI