18.10.2024
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Urteil16.08.2006Landessozialgericht Baden-WürttembergL 3 SB 2251/05
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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil16.08.2006

Keine Berück­sich­tigung einer Diabe­te­s­er­krankung bei der Feststellung der Schwer­be­hin­der­te­nei­gen­schaftVorschlag der Deutschen Diabetes Gesellschaft zur Bewertung von Diabe­te­s­er­kran­kungen entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft

Der individuelle Aufwand für die Behandlung einer Diabe­te­s­er­krankung ist im Rahmen der Feststellung der Schwer­be­hin­der­te­nei­gen­schaft nicht zu berücksichtigen. Dies entschied das Landes­so­zi­al­gericht Baden-Württemberg. Es wies damit die auf Erhöhung des Grades der Behinderung gerichtete Berufung eines an Diabetes erkrankten Klägers zurück.

Kurztext: Vorschlag der Deutschen Diabetes Gesellschaft zur Bewertung von Diabe­te­s­er­kran­kungen entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft Der individuelle Aufwand für die Behandlung einer Diabe­te­s­er­krankung ist im Rahmen der Feststellung der Schwer­be­hin­der­te­nei­gen­schaft nicht zu berücksichtigen. Dies entschied der 3. Senat des Landes­so­zi­al­ge­richts Baden-Württemberg in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil. Er wies damit die auf Erhöhung des Grades der Behinderung gerichtete Berufung eines an Diabetes erkrankten Klägers zurück. Zur Begründung des Urteils heißt es im Wesentlichen, die Berück­sich­tigung des individuellen Thera­pie­aufwands sei nach den vom Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Jahr 2004 neu gefassten Anhaltspunkten für die ärztliche Gutach­ter­tä­tigkeit im sozialen Entschä­di­gungsrecht und nach dem Schwer­be­hin­der­tenrecht nicht vorgesehen. Diese Anhaltspunkte unterschieden zu Recht nicht nach dem Therapieaufwand, sondern stellten im Wesentlichen auf den Typ der Erkrankung, auf Einstellbarkeit sowie Art und Ausmaß von Komplikationen ab.

Ein gut oder befriedigend einstellbarer Diabetes führe danach auch dann, wenn die Einstellung des Blutzu­cker­spiegels mehrere Messungen und Insuli­n­in­jek­tionen am Tag erfordere, nicht zur Schwe­be­hin­derung. Der anders lautende Vorschlag der Deutschen Diabetes Gesellschaft zur Bewertung von Diabe­te­s­er­kran­kungen entspreche nicht dem aktuellen medizinisch-wissen­schaft­lichen Erkenntnisstand.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg

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