18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 33801

Drucken
Urteil25.09.2023Landessozialgericht Baden-WürttembergL 1 U 1485/23
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NZS 2024, 35Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS), Jahrgang: 2024, Seite: 35
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Sozialgericht Stuttgart, Urteil17.02.2023, S 10 U 1819/22
Nachinstanz:
  • Bundessozialgericht, , B 2 U 18/23 R
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil25.09.2023

Überfahren werden durch wegrollenden Pkw während Verrichtung der Notdurft ist kein ArbeitsunfallAnhalten wegen Notdurft­ver­richtung stellt Unterbrechung des versicherten Arbeitswegs dar

Hält ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg an einem Waldweg an, um seine Notdurft zu verrichten, unterbricht dies den versicherten Weg. Kommt das Fahrzeug ins Rollen und stirbt der Arbeitnehmer bei dem Versuch das wegrollenden Fahrzeug aufzuhalten, liegt kein Arbeitsunfall vor. Dies hat das Landes­so­zi­al­gericht Baden-Württemberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im Oktober 2021 in Baden-Württemberg war ein Arbeitnehmer mit seinem Fahrzeug auf dem Weg zu einem Geschäftsessen. Er unterbrach die Fahrt, da er auf die Toilette musste. Er fuhr dazu in einem abschüssigen Waldweg ein. Er stieg aus, ohne dass er einen Gang einlegte oder die Handbremse betätigte, und verrichtete seine Notdurft. Das Fahrzeug kam währenddessen ins Rollen. Bei dem Versuch das Fahrzeug aufzuhalten, geriet der Arbeitnehmer unter das Fahrzeug, wurde dort eingeklemmt und erstickte. Nachfolgend bestand Streit, ob ein Arbeitsunfall vorlag. Das Sozialgericht Stuttgart bejahte dies. Dagegen richtete sich die Berufung der zuständigen Trägerin der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung.

Kein Vorliegen eines Arbeitsunfalls wegen Unterbrechung des Arbeitswegs

Das Landes­so­zi­al­gericht Baden-Württemberg entschied zu Gunsten der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung. Es habe kein Arbeitsunfall vorgelegen. Der Versi­che­rungs­schutz habe zu dem Zeitpunkt geendet als der Arbeitnehmer in den Waldweg abbog, den Wagen anhielt und ausstieg. Zwar sei zutreffend, dass der Weg zur Verrichtung der Notdurft als versichert angesehen wird. Dies gelte aber nicht für die Notdurft­ver­richtung selbst. Der Versi­che­rungs­schutz hätte erst wieder mit Aufnahme des Wegs zum Geschäftsessen bestanden.

Kein Aufleben des Versi­che­rungs­schutzes wegen Versuch des Aufhaltens des Wegrollens

Der Versi­che­rungs­schutz sei nach Ansicht des Landes­so­zi­al­ge­richts nicht dadurch wieder ausnahmsweise aufgelebt, dass der Pkw sich in Bewegung setzte und der Arbeitnehmer versuchte, dass Fahrzeug aufzuhalten. Zwar bestehe der Versi­che­rungs­schutz grundsätzlich fort, wenn auf einem versicherten Weg an dem Fahrzeug eine Störung auftritt und der Versicherte diese Störung zu beheben versucht. So habe der Fall hier aber nicht gelegen. Es sei zu beachten, dass der Arbeitnehmer zur Verrichtung einer privatnützigen Tätigkeit ausgestiegen war. Eine Störung am Fahrzeug während einer solchen Unterbrechung sei dieser privat veranlassten Unterbrechung des Weges zuzuordnen, zumal sie ohne diese Unterbrechung gar nicht aufgetreten wäre.

Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33801

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI