Dokument-Nr. 28252
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- NJW-RR 2018, 494Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2018, Seite: 494
Landgericht Wuppertal Urteil06.10.2017
Reparatur eines nachträglich angebauten Heck-Spoilers muss nicht in markengebundener Fachwerkstatt geschehenAnspruch der Haftpflichtversicherung auf Rückzahlung von Leistungen aufgrund Verschweigens des nachträglichen Spoileranbaus
Wird ein nachträglich angebauter Heck-Spoiler bei einem Verkehrsunfall beschädigt, so muss die Reparatur nicht in einer markengebundenen Fachwerkstatt erfolgen. Hat der Geschädigte dem Sachverständigen nicht mitgeteilt, dass der Spoiler nachträglich angebaut wurde, steht der Haftpflichtversicherung des Schädigers ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel geleisteter Zahlungen zu. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im August 2014 auf einen Parkplatz zu einem Verkehrsunfall, wobei der Heck-Spoiler eines Porsche Carrera Coupés beschädigt wurde. Ein Sachverständigengutachten ermittelte für die Reparatur des Spoilers Kosten in Höhe von über 9.000 Euro. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattete diesen Betrag. Nachträglich kam jedoch heraus, dass der Eigentümer des Porsches dem Sachverständigen verschwiegen hatte, dass der Spoiler nachträglich eingebaut wurde. Der Sachverständige ging in seinem Gutachten von einem Einbau durch Porsche aus und hielt daher eine teure Reparatur in einer Porsche-Werkstatt oder einem Porsche-Tuningbetrieb für notwendig. Die Haftpflichtversicherung klagte nunmehr gegen den Porsche-Eigentümer auf Rückzahlung zu viel geleisteter Zahlungen.
Anspruch auf Rückzahlung
Das Landgericht Wuppertal entschied zu Gunsten der Haftpflichtversicherung. Ihr stehe gemäß § 812 Abs. 1 BGB ein Rückzahlungsanspruch zu. Die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten seien zu hoch, da der Gutachter davon ausging, die Reparatur müsse in einer markengebundenen Fachwerkstatt erfolgen. Dies sei aber angesichts dessen, dass der Heck-Spoiler nachträglich eingebaut wurde, nicht der Fall.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2019
Quelle: Landgericht Wuppertal, ra-online (vt/rb)
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