Dokument-Nr. 9952
Permalink https://urteile.news/
Landgericht Wuppertal Urteil29.06.2007
Bei Verwarnung mit Strafvorbehalt keine Entziehung eines wertvollen GegenstandesSchwarzsurfer erhält Laptop zurück
Soweit nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen wird, kommt eine Einziehung eines wertvollen Gegenstandes (hier Laptop für ca. 1.000,- Euro) nicht in Betracht. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
Das Amtsgericht Wuppertal hatte einen Mann (Angeklagter) wegen Schwarzsurfens gemäß §§ 89 Satz 1, 148 Abs. 1 TKG, §§ 43 Abs. 2 Nr. 3, 44 BDSG, 52 StGB für schuldig befunden und ihn, weil die Rechtslage wegen Schwarzsurfens bisher ungeklärt gewesen war, gemäß §§ 59 StGB verwarnt. Gleichzeitig entzog das Gericht dem Mann gemäß § 74 StGB den Laptop als Tatwerkzeug. Gegen die Entziehung des Laptop ging der Mann in Berufung.
Wegen der Beschränkung der Berufung durch den Angeklagten befand das Landgericht Wuppertal nur über die Einziehungsentscheidung des Amtsgerichts hinsichtlich des Laptops.
Landgericht Wuppertal hebt Entziehung des Laptops auf
Das Landgericht Wuppertal hob diese Entscheidung auf. Die Einziehung sei unverhältnismäßig, § 74 b Abs. 1 StGB.
Straftat im Bagatellbereich
Wenn nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen werde, wie dies das Amtsgericht getan habe, komme regelmäßig die Einziehung eines wertvollen Gegenstandes, wie hier des Laptops zu einem Einkaufspreis von ca. 1.000,- Euro, nicht in Betracht, führte das Landgericht Wuppertal aus. Eine vorbehaltene Strafe, die nach wie vor auch im unteren Kriminalitätsbereich nur ausnahmsweise möglich ist, mache ja gerade deutlich, dass die Straftat noch im Bagatellbereich nach unten abweiche. Neben einer solch milden Strafe sei die Einziehung wertvoller Sachen grundsätzlich gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB unverhältnismäßig.
Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Aber auch wenn man davon ausgehe, dass die Kammer im Rahmen der Überprüfung der Einziehungsentscheidung nicht an das vom Amtsgericht im Übrigen gefundene Strafmaß gebunden sei, komme hier eine Einziehung nicht in Betracht. Auch neben einer hier möglicherweise ohne Vorbehalt zu verhängenden Geldstrafe würde eine solche Entscheidung gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2008
Quelle: ra-online, Landgericht Wuppertal
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9952
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.