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08.04.2026 

Dokument-Nr. 35891

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Urteil07.04.2026Landgericht Stuttgart19 Ks 354 Js 30716/25
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Landgericht Stuttgart Urteil07.04.2026

Raser nach illegalem Autorennen mit zwei Toten wegen Mord verurteiltLebenslange Freiheitsstrafe wegen des tödlichen Verkehrsunfalls in Ludwigsburg

Im Zusammenhang mit einem tödlichen Unfall am 20.03.2025 in Ludwigsburg ist der Fahrer des Unfallfahrzeugs zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die 19. Große Strafkammer wertete sein Verhalten als Mord in zwei tatein­heit­lichen Fällen in Tateinheit mit verbotenem Kraft­fahr­zeu­grennen mit Todesfolge und weiterer Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotenem Kraft­fahr­zeu­grennen.

Sein Bruder, der das andere Fahrzeug führte, wurde wegen versuchten Mordes in zwei tatein­heit­lichen Fällen in Tateinheit mit verbotenem Kraft­fahr­zeu­grennen mit Todesfolge und weiterer Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotenem Kraft­fahr­zeu­grennen und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von 13 Jahren verurteilt.

Ein Cousin, der im zweiten Auto Videoaufnahmen machte, wurde wegen verbotenen Kraft­fahr­zeu­grennens und Beihilfe zum verbotenen Kraft­fahr­zeu­grennen zu der der Gesamt­frei­heits­strafe von einem Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Allen drei Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen und den beiden Haupt­an­ge­klagten darf erst nach einem Ablauf von fünf Jahren eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Außerdem wurden die beiden Fahrzeuge eingezogen.

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die beiden Haupt­an­ge­klagten mit ihren Fahrzeugen sich bereits einige Stunden vor dem Unfall wiederholt Straßenrennen lieferten. Bis 2 Sekunden vor dem Unfall drückte der Fahrer des Unfallfahrzeugs das Gaspedal vollständig durch und das Fahrzeug hatte eine Geschwindigkeit von rund 150 km/h, ehe die Bremsung eingeleitet wurde. Die beiden Opfer tasteten sich mit ihrem Fahrzeug aus einer Tankstelle kommend langsam vor. Bei eingeschränkten Sicht­ver­hält­nissen bestand für sie keine Möglichkeit, dem heranrasenden Fahrzeug auszuweichen. Sie verloren sofort das Bewusstsein und starben kurz nach dem Zusammenprall.

Die beiden Haupt­an­ge­klagten handelten nach den Feststellungen der Strafkammer mit einem Tötungsvorsatz. Sie hätten wussten, dass ihr Verhalten objektiv gefährlich sei, so der Vorsitzende Norbert Winkelmann. So seien sie nicht nur in den Wochen zuvor wiederholt von Dritten gewarnt worden, sondern auch wenige Minuten vor dem Unfall von einer Person, der sie ein Video ihrer Fahrt zugeschickt hätten. Ihr Handeln sei auch getrieben vom Wunsch gewesen, das Rennen zu gewinnen, sodass auch insoweit der Tod Unbeteiligter billigend in Kauf genommen worden sei.

Das Gericht bejahte das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Denn die beiden Haupt­an­ge­klagten hätten sich in besonders rücksichtsloser Weise über das Lebensrecht anderer Verkehrs­teil­nehmer hinweggesetzt. Auch habe das Auto ein gemein­ge­fähr­liches Mittel dargestellt, wodurch ein weiteres Mordmerkmal erfüllt sei.

Die Haupt­ver­handlung, die am 05. Dezember 2025 begann, endete heute nach 16 Verhand­lungstagen. Die Strafkammer vernahm mehr als 60 Zeugen und drei Sachverständige erstatteten ihr Gutachten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden Haupt­an­ge­klagten bleiben weiterhin in Unter­su­chungshaft.

Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (pm/pt)

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