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Dokument-Nr. 3040

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Landgericht Stralsund Urteil12.09.2006

Junger Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr zu 2 Jahren und drei Monaten verurteiltHöchst­ge­schwin­digkeit um das doppelte überschritten

Das Landgericht Stralsund hat das Urteil des Amtsgerichts Greifswald - Jugend­schöf­fen­gericht - vom 27.02.2006 in einem Verfahren um die fahrlässige Tötung eines 16-jährigen im Straßenverkehr aufgehoben und den Angeklagten unter Entziehung der Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Der in Anklam wohnende Angeklagte war vor dem Amtsgericht Greifswald wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden, nachdem er am 18.08.2005 mit stark überhöhter Geschwindigkeit in Anklam einen sechzehn­jährigen Jungen überfahren hatte, der an den hierdurch erlittenen Verletzungen verstorben ist.

Mit dem Berufungsurteil wurde das Strafmaß jetzt auf 2 Jahre und drei Monate herabgesetzt, weil die Straftat zwar auf einer gesteigerten Pflicht­wid­rigkeit beruhte, eine Strafe im obersten Bereich des Strafrahmens von maximal 5 Jahren Freiheitsstrafe im Vergleich zu anderen fahrlässigen Tötungen aber nicht gerechtfertigt wäre. Dazu kommt, dass auf den nicht vorbestraften und geständigen Angeklagten erstmals Erwach­se­nen­strafrecht zur Anwendung kommt, so dass zu erwarten ist, dass die Verbüßung der jetzt verhängten Strafe wie auch die mit der Tat verbundene gesell­schaftliche Ächtung ausreichend auf den Angeklagten einwirken. Zu seinen Lasten wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte schon mehrfach wegen überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen war und er die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit um mehr als das doppelte überschritten hatte.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Stralsund vom 12.09.2006

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