03.12.2024
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Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 24829

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Urteil08.06.2015Landgericht Stade1 S 19/14
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2016, 99Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2016, Seite: 99
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Vorinstanz:
  • Amtsgericht Zeven, Urteil13.05.2014, 3 C 253/13
ergänzende Informationen

Landgericht Stade Urteil08.06.2015

Bei kolli­si­ons­be­dingter Ge­schwindig­keits­änderung von unter 3 km/h beruht HWS-Verletzung mit hoher Wahrschein­lichkeit nicht auf UnfallKein Anscheinsbeweis für Kausalität trotz Beschwer­de­freiheit vor Unfall

Bei einer kolli­si­ons­be­dingten Ge­schwindig­keits­änderung von unter 3 km/h beruht eine HWS-Verletzung mit hoher Wahrschein­lichkeit nicht auf den Unfall, selbst wenn ein Sachver­ständiger eine HWS-Verletzung aufgrund des Unfalls für möglich hält. Das Unfallopfer kann sich in diesem Fall nicht zum Nachweis der Kausalität auf einen Anscheinsbeweis stützen, selbst wenn es vor dem Unfall beschwerdefrei war. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stade hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 stieß ein Pkw auf einer Landstraße gegen die seitliche Klappe eines Anhängers von einem landwirt­schaft­lichen Fahrzeug. Die kolli­si­ons­be­dingte Geschwin­dig­keit­s­än­derung betrug dabei unter ,5 km/h, da der Pkw zum Kolli­si­ons­zeitpunkt stand und das landwirt­schaftliche Fahrtzeug sehr langsam fuhr. Einen Tag nach dem Unfall begab sich die Pkw-Fahrerin zu einem Arzt, der eine Zerrung der HWS diagnostizierte. Die Fahrerin führte dies auf den gestrigen Unfall zurück und erhob gegen den Fahrer des landwirt­schaft­lichen Fahrzeugs und dessen Haftpflicht­ver­si­cherung Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Amtsgericht wies Schmer­zens­geldklage ab

Das Amtsgericht Zeven wies die Schmer­zens­geldklage nach Einholung eines Sachver­stän­di­gen­gut­achtens ab. Der Sachverständige führte aus, dass die Verletzung aufgrund der sehr geringen kolli­si­ons­be­dingten Geschwin­dig­keit­s­än­derung mit an Sicherheit grenzender Wahrschein­lichkeit nicht auf den Unfall zurückzuführen gewesen sei. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts legte die Klägerin Berufung ein.

Landgericht verneint ebenfalls Schmer­zens­geldan­spruch

Das Landgericht Stade bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld zu, da sie nicht habe nachweisen können, dass die HWS-Verletzung durch den Unfall verursacht worden sei.

Kolli­si­ons­be­dingte Geschwin­dig­keit­s­än­derung von unter 3 km/h spricht gegen Kausalität von HWS-Verletzung und Unfall

Sei die kolli­si­ons­be­dingte Geschwin­dig­keit­s­än­derung mit unter 3 km/h derart gering, dass die daraus erwachsenen Belastungen mit denen des Alltags vergleichbar seien, spreche nach Ansicht des Landgerichts vieles dafür, dass eine Beein­träch­tigung der HWS mit hoher Wahrschein­lichkeit nicht auf den Unfall beruhe. Dies gelte selbst dann, wenn der Sachverständige eine HWS-Verletzung für plausibel halte. Mit der bloßen Verlet­zungs­mög­lichkeit sei der hohe Beweismaß des § 286 ZPO nicht zu erfüllen.

Kein Anscheinsbeweis für Kausalität trotz Beschwer­de­freiheit vor Unfall

Die Klägerin könne sich nach Auffassung des Landgerichts für die Kausalität nicht auf einen Anscheinsbeweis berufen. Allein der Umstand, dass die Klägerin vor dem Unfall im Bereich der HWS beschwerdefrei gewesen sei, dass nach dem Unfall Beschwerden auftraten, die sodann ärztlich diagnostiziert wurden, reiche nicht zur Begründung eines Anscheins­be­weises zu Gunsten der Klägerin für eine Kausalität zwischen Unfall und nachfolgenden Beschwerden. Dies gelte jedenfalls dann, sofern die nach dem Unfall auftretenden Beschwerden im Wesentlichen unspezifisch seien und von daher bei unfal­lu­n­ab­hängigen wie bei unfall­ab­hängigen HWS-Erkrankungen auftreten können.

Quelle: Landgericht Stade, ra-online (zt/NJW-RR 2016, 99/rb)

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