21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 33217

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Osnabrück Urteil18.08.2023

Geldautomaten­sprengung als Herbeiführen einer Sprengstoff­explosion in Tateinheit mit versuchten Diebstahls und Zerstörung von Bauwerken strafbar

Das Landgericht Osnabrück - Große Jugendkammer - hat in dem Verfahren um zwei junge Männer aus den Niederlanden wegen der Geldautomaten­sprengung in Wietzendorf sowie der anschließenden Verfol­gungsfahrt durch die Polizei gesprochen, ein Urteil gesprochen. Das Verfahren gegen den 20 Jahre alten Angeklagten, der sich im Gegensatz zu den anderen Angeklagten nicht in Unter­su­chungshaft befindet, wurde abgetrennt, nachdem dieser im Termin nicht erschienen war. Das Verfahren gegen ihn soll an einem anderen Tag fortgesetzt werden.

Der 22 Jahre alte Angeklagte wurde wegen Herbeiführens einer Spreng­stof­f­ex­plosion in Tateinheit mit versuchten Diebstahls und Zerstörung von Bauwerken in Tatmehrheit mit versuchtem gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten, der 33 Jahre alte Angeklagte wegen Herbeiführens einer Spreng­stof­f­ex­plosion in Tateinheit mit versuchten Diebstahls und Zerstörung von Bauwerken zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt.

Dem Urteil war eine Verständigung zwischen dem Gericht, der Staats­an­walt­schaft und der Verteidigung der beiden Angeklagten vorausgegangen.

Wie die Kammer in ihrer Urteils­be­gründung ausgeführt hat, steht für sie fest, dass die beiden Angeklagten sowie der nunmehr gesondert verfolgte dritte Angeklagte durch eine vierte Person angesprochen wurden, ob die drei gemeinsam einen Geldautomaten sprengen wollten. Aus dem Erlös sollten die Angeklagten sowie der gesondert verfolgte Angeklagte je 25 Prozent erhalten. Weitere 25 Prozent sollte die vierte Person erhalten. Der gesondert verfolgte 20 Jahre alte Angeklagte fuhr hierbei das Tatfahrzeug. Die beiden nunmehr verurteilten Angeklagten nahmen die Sprengung an sich vor. Bei der anschließenden Rückfahrt in den Niederlanden wurden die Angeklagten durch mehrere Polizei­fahrzeuge verfolgt. Um eine weitere Verfolgung zu verhindern, versuchte der 22 Jahre alte Angeklagte die Polizeibeamten mit einem Laserpointer zu blenden.

Angeklagte waren geständig

Im Rahmen der Strafzumessung hat die Kammer zugunsten der beiden Angeklagten berücksichtigt, dass sie geständig waren und ihre Geständnisse durch die weitere Beweisaufnahme gestützt wurden, dass es zu keiner Gefährdung von Menschenleben gekommen ist, dass sie mit dem Erlös aus der Tat ihre Schulden begleichen wollten und dass die Angeklagten die Unter­su­chungshaft in Deutschland unter den Einschränkungen der Coronapandemie verbracht haben. Zulasten des 22 Jahre alten Angeklagten ist nach Auffassung der Kammer zu berücksichtigen, dass er bei der Begehung der Straftat unter laufender Bewährung gestanden hat und durch die Tat ein hoher Schaden entstanden ist. Zu Lasten des 33 Jahre alten Angeklagten hat die Kammer berücksichtigt, dass er über erhebliche Vorerkenntnisse verfügte, er unter mehrfacher Bewährung stand und ein hoher Sachschaden entstanden ist.

Die Voraussetzungen für eine Unterbringung der Angeklagten in einer Entzie­hungs­anstalt gemäß § 64 StGB wegen einer Betäu­bungs­mit­te­l­ab­hän­gigkeit sowie dem Hang, hierfür Straftaten zu begehen, hat die Kammer nicht angenommen. Der Vorsitzende Richter der 3. Großen Strafkammer Hartmann führte hierzu unter anderem aus, dass aufgrund der Gesamtumstände keine Aussicht auf einen Therapieerfolg bestehe.

Quelle: Landgericht Osnabrück, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33217

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI